MKL1888:Appropriationsklausel

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Appropriationsklausel“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 702
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Appropriationsklausel. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 702. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Appropriationsklausel (Version vom 14.03.2024)

[702] Appropriationsklausel (lat., „Aneignungsklausel“), in England die vielbestrittene gesetzliche Anerkennung des dem Staat angeblich zustehenden Rechts, das Vermögen der anglikanischen Kirche in dem fast ganz katholischen Irland, statt bloß zu einer geradezu verschwenderischen Ausstattung der geistlichen Stellen, zu andern das Landeswohl fördernden Zwecken, besonders auch zu gunsten der sehr dürftig ausgestatteten katholischen Kirche und der katholischen Schulen, verwenden zu dürfen. Zuerst 1833 durch Althorp beantragt, 1834 durch den Radikalen Ward erneut, ist die A. ein Gegenstand steten Kampfes zwischen Whigs und Tories geblieben, bis endlich durch die von dem Ministerium Gladstone 1869 zur Annahme gebrachte Bill über Aufhebung der irischen Staatskirche auch die Frage der A. erledigt worden ist.