MKL1888:Aussteuerversicherung

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Aussteuerversicherung“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 2 (1885), Seite 137
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Aussteuerversicherung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 2, Seite 137. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Aussteuerversicherung (Version vom 27.04.2022)

[137] Aussteuerversicherung, eine der mannigfaltigen Formen der Kapitalversicherung. Ihr charakteristisches Merkmal besteht darin, daß gegen einmalige oder jährliche Prämienzahlung die Versicherungsanstalt (oder eine Aussteuerkasse, auch Kinderausstattungskasse) sich verpflichtet, dem Nutznießer, zu dessen gunsten eingezahlt wurde, zu einer bestimmten Zeit ein gewisses Kapital auszuzahlen. Der gewöhnliche Zweck dieser Art von Versicherung ist, Eltern, Verwandten etc. Gelegenheit zu bieten, ihren Kindern oder Schutzbefohlenen bei Erreichung eines bestimmten Alters ein Kapital zu verschaffen, welches denselben als Aussteuer für die Ehe oder für Studien oder für geschäftliche Etablierung etc. dienen kann. Auch diese Art der Versicherung läßt wie jede andre Kapitalversicherung je nach Vereinbarung die mannigfachsten Kombinationen betreffs der Prämienzahlung, Prämienrückgewähr etc. zu. Die A. ist eine Art der Lebensversicherung, sobald nur die Eventualität des Erlebens bestimmter Altersjahre des Nutznießers oder etwa zugleich des Versorgers maßgebend für die Erfüllung des Vertrags sind. Es können aber daneben auch andre Eventualitäten dafür in Betracht gezogen sein, z. B. die des Militärdienstes, für dessen Erleichterung die Militärdienstversicherung neuerdings von einer besondern Gesellschaft, der Hamburger, welche Ende 1882 einen Bestand von 16,373 Versicherungen (über 17,332,840 Mk.) aufwies, und von dieser oder jener Lebensversicherungsgesellschaft als Nebengeschäft eingeführt worden ist. – Die gewöhnliche A. wird in Deutschland von einer Reihe von Kapital- und Rentenanstalten, auch von einigen ausländischen (z. B. dem Conservateur) unter Anwendung des Tontinenprinzips (s. Tontinen), betrieben. Vgl. Versicherung.


Ergänzungen und Nachträge
Band 17 (1890), Seite 79
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[79] Aussteuerversicherung. Die im Artikel A. (Bd. 2, S. 137) genannte Anstalt für Militärdienstversicherung (Deutsche Militärdienst-Versicherungsanstalt), welche 1878 von H. Marwede in Hamburg eröffnet wurde, erhielt 1883 die Konzession für Preußen und verlegte hierauf ihren Sitz nach Hannover. Außer der genannten Anstalt befassen sich noch einige andre mit der Militärdienstversicherung: die Bremer Lebensversicherungsbank (seit 1881), die Reichsversicherungsbank in Bremen (seit 1881), die Hannovera (seit 1885), der Stuttgarter Allgemeine Deutsche Versicherungsverein (seit 1880).