MKL1888:Fleck

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Fleck“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 6 (1887), Seite 355356
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Wiktionary: Fleck
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Fleck. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 355–356. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Fleck (Version vom 13.04.2024)

[355] Fleck, zerschnittene und zubereitete Kaldaunen des Rindes, wird teils mit brauner saurer Sauce, teils in Form von Suppe genossen (Königsbergs F.). In Frankreich bilden die Flecke (tripes) ein billiges Nahrungsmittel für die armen Bevölkerungsklassen. Es gibt besondere Händler und Wirtschaften niederer Gattung (sogen. triperies), in denen nur dergleichen Kaldaunen etc. als Speisen verabreicht werden.

Fleck, 1) Konrad, deutscher Dichter zu Anfang des 13. Jahrh., stammte aus einem ritterlichen Geschlecht in Schwaben, verfaßte nach dem französischen Gedicht des Ruprecht von Orbent die treffliche Dichtung „Flore und Blanscheflur“ (hrsg. von Sommer, Quedlinb. 1846), außerdem ein verloren gegangenes Artusgedicht: „Clies“, welches wohl auf der gleichnamigen Dichtung des Chrétien de Troyes beruhte. S. Flore und Blanscheflur.

2) Ferdinand, berühmter Schauspieler, geb. 10. Juni 1757 zu Breslau, widmete sich daselbst dem Studium der Theologie, sah sich aber durch Mittellosigkeit zum Aufgeben dieses Studiums genötigt und wandte sich 1777 der gerade in Leipzig anwesenden Bondinischen Schauspielergesellschaft zu. 1779 begab er sich zu Ackermann und Schröder nach Hamburg, wo er als Gloster im „Lear“ debütierte und seinen Ruf begründete. Im J. 1782 wurde er als Regisseur des Theaters daselbst angestellt, ging aber schon 1783 zur Döbbelinschen Gesellschaft nach Berlin, an dessen 1786 zum Nationaltheater erhobener Bühne er von 1790 an als Regisseur fungierte. Er starb 20. Dez. 1801 daselbst. Natürliche Begabung und Studium machten F. zum vollendeten Künstler; seine Stimme zeichnete sich durch Umfang, Stärke, Wohlklang und Innigkeit aus. Seine Glanzrollen waren: Götz, Karl Moor, Otto von Wittelsbach, Lear etc., besonders aber Schillers Wallenstein. Nicht minder groß war er im bürgerlichen Drama, in der Darstellung launiger und fein-komischer Charaktere, z. B. als Oberförster in den „Jägern“. Nicht selten freilich verlor er während des Spiels die Laune und mit ihr die Einsicht in seine Rolle. – Seine Gattin Sophie Luise, geborne Muhl, geb. 5. Juni 1777 zu Berlin, debütierte 1792 am Nationaltheater daselbst, verheiratete sich 1793 mit F., 1807 in zweiter Ehe mit dem Kammermusikus Schröck und starb, nachdem sie 1842 von der Bühne zurückgetreten war, 16. Okt. 1846 in Prenzlau. Ihr Spiel war durch Anmut und Gefühlswahrheit gleich ausgezeichnet.

3) Eduard, Jurist, geb. 5. Sept. 1804 zu Pförten in der Niederlausitz, studierte zu Halle und Berlin, trat 1826 in den Staatsdienst, ward nach Beförderung zum Oberlandesgerichtsassessor und Garnisonauditeur zu Magdeburg im J. 1831 Hilfsarbeiter im Generalauditoriat [356] zu Berlin, 1835 Mitglied desselben, seit 1851 Justitiarius beim Kriegsministerium, 1854 Mitglied des Staatsrats und 1857 Generalauditeur der preußischen Armee. F. nahm regen Anteil an den Vorarbeiten zu sämtlichen seit 1843 ergangenen preußischen Militärgesetzen und -Verordnungen und war während einer langen Reihe von Jahren Lehrer des Militärrechts an der Kriegsakademie zu Berlin. 1872 ward er in das preußische Herrenhaus berufen, feierte 27. Juni 1876 sein 50jähriges Dienstjubiläum, bei welcher Gelegenheit ihm der Rang eines Generalleutnants verliehen wurde, und starb 8. April 1879. F. redigierte die letzten Bände der 1835 unter seiner Mitwirkung begründeten und bis 1867 fortgesetzten preußischen Militärgesetzsammlung, 1873 und 1875 noch zwei Nachträge dazu. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: „Erläuterungen zu den (ältern) preußischen Kriegsartikeln“ (1839, 1844, 1850); „Strafverfahren der preußischen Militärgerichte“ (1840, 1845); „Erläuterungen zu den ehrengerichtlichen Verordnungen von 1843“ (1848, 1858, 1865); „Kommentar über das preuß. Militärstrafgesetzbuch“ (letzte Ausg. 1869–70, 2 Bde.).