MKL1888:Korrespondenzblatt zum dritten Band

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Korrespondenzblatt zum dritten Band“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 3 (1886), Seite 10271028
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Korrespondenzblatt zum dritten Band. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 3, Seite 1027–1028. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Korrespondenzblatt_zum_dritten_Band (Version vom 17.07.2021)
[1027]
Korrespondenzblatt zum dritten Band.
(Ausgegeben am 14. Januar 1886.)

R. O. in München. „Was kostet das englische Parlament?“ Wenn wir Ihre Frage richtig verstehen, so wünschen Sie zu wissen, welche Summe das Land aufzubringen hat, um die mit den Beratungen des englischen Parlaments zusammenhängenden Kosten zu bestreiten. Wie Sie wohl wissen, erhalten die Parlamentsmitglieder keine Diäten, es sei denn, sie werden ihnen von ihren Wählern bezahlt, was thatsächlich bei einigen Vertretern aus dem Arbeiterstand und auch bei mehreren irischen Parlamentsmitgliedern der Fall ist. Es handelt sich also hier einfach um Unterhaltung des Parlamentsgebäudes und Besoldung der nötigen Beamten. Das Parlamentsgebäude hat nun (1882–83) 42,304 Pfd. Sterl. gekostet; der Lordkanzler als Vorsitzender des Herrenhauses erhielt 4000 Pfd. Sterl. (und außerdem 6000 als Richter). Der Vorsitzende des Hauses der Gemeinen (Speaker) erhielt 5000 Pfd. Sterl., sein Stellvertreter 2500; die Beamten des Herrenhauses erhielten 43,067 und diejenigen des Hauses der Gemeinen 49,966, also insgesamt 144,837 Pfd. Sterl. Für 1883–84 sind die Unkosten auf 147,657 Pfd. Sterl. veranschlagt. Die Unkosten für den Druck der sogen. Blaubücher, für Schreibmaterialien etc. sind dabei nicht eingeschlossen, auch nicht die Gehalte der Bischöfe, die im Herrenhaus Sitz und Stimme haben, wie überhaupt keine Gehalte für dem Staat geleistete Dienste. Man hat aber berechnet, daß Mitglieder des Herrenhauses vom Staat jährlich 639,865 Pfd. Sterl. an Gehalten und Pensionen erhalten und Mitglieder der Unterhauses unter ähnlichen Verhältnissen 104,571 Pfd. Sterl. Dabei sind allerdings die den Mitgliedern der königlichen Familie gewährten Summen, die Gehalte der Minister, der Bischöfe, der Gouverneure der Kolonien etc. sämtlich eingeschlossen. Von den Beamten des Herrenhauses beziehen zehn, von denjenigen des Unterhauses elf einen Gehalt von 1000–3000 Pfd. Sterl. pro Jahr und außerdem in einzelnen Fällen noch eine Amtswohnung.

N. N. in Teplitz M. S. Der Schriftsteller heißt De Amicis und wird an richtiger Stelle (De A.) erscheinen. Riemanns „Musiklexikon“, sehr reichhaltig auch an biographischen Artikeln, können Sie durch jede Buchhandlung beziehen.

K. Stiehle in Augsburg. Die moderne Naturwissenschaft ordnet bekanntlich in aufsteigender Richtung: Geologie, Botanik, Zoologie, und dem entsprechend sind auch unsre naturwissenschaftlichen Artikel, die mehrere Disziplinen betreffen, geordnet. Die entgegengesetzte Reihenfolge gilt als veraltet.

Jens Christensen in Kopenhagen. Sie finden die Biographie des Erzbischofs Absalon unter „Axel“.

K. Haltaus in L. Am 1. April 1885 ist das Gesetz über die neue Kreisordnung für die Provinz Hannover in Kraft getreten. Das Gesetz ist von tief eingreifender Bedeutung für die Provinz. Denn wenn auch die bisherigen sechs obern Verwaltungs- (Landdrostei-) Bezirke mit nur unerheblichen Änderungen als ebenso viele „Regierungsbezirke“ fortbestehen werden, so ist die mit den untern Verwaltungsbezirken vorgenommene Veränderung desto einschneidender. An Stelle der bisherigen 100 Ämter und 43 selbständigen Städte sind im ganzen 77 Kreise (8 Stadtkreise und 69 Landkreise) getreten, die sich wie folgt verteilen:

Regierungsbezirke Kreise
1) Hannover 1 Stadtkreis, 11 Landkreise
2) Hildesheim 2 Stadtkreise, 15
3) Lüneburg 3 13
4) Stade 14
5) Osnabrück 1 Stadtkreis, 10
6) Aurich 1 6

Unser Artikel Aurich konnte von dieser neuen Einteilung leider noch keine Notiz nehmen. Wir geben deshalb nachträglich folgende Übersicht über die jetzige Kreiseinteilung des Regierungsbezirks:

Kreise QKilom. QMeil. Ein­wohner auf 1 QKlm.
Aurich 629 11,42 36062 51
Emden, Stadtkreis 12 0,22 13667
   Landkreis 354 6,43 18676 53
Leer 690 12,53 46118 67
Norden 393 7,14 30188 77
Weener 290 5,27 21201 73
Wittmund 741 13,46 45740 62
Zusammen: 3109 56,47 211652 68

Genauere Nachweise finden Sie in der soeben erschienenen 5. Ausgabe von Ringklibs „Statistischem Handbuch der Provinz Hannover“ (Klindworths Verlag in Hannover). Die Kreise der andern hannöverschen Regierungsbezirke werden bei den betreffenden Artikeln in derselben Weise angeführt werden. Die Kreiseinteilung in den übrigen Provinzen Preußens wird ausnahmslos bei den Artikeln über die Regierungshauptstädte tabellarisch verzeichnet.

H. B. in Dresden. Über die Bluntschli-Stiftung können wir Ihnen das Folgende mitteilen. Nach dem Tod Bluntschlis wurden im Jahr 1882 sowohl in Heidelberg als auswärts Sammlungen veranstaltet für eine Stiftung, die seinen Namen zu tragen hätte. Das Ergebnis dieser Sammlungen bildet jetzt einen Fonds, aus dessen Zinsertrag Preise verteilt werden an die Bearbeiter derjenigen Fragen aus dem Gebiet des Völkerrechts, welche von dem Vorstand der Stiftung regelmäßig zur Beantwortung gestellt werden. Der Sitz der Stiftung ist München. Den Vorstand bilden die Professoren F. v. Holtzendorff in München, Schulze in Heidelberg, Rivier in Brüssel, Orelli in Zürich und ein Advokat in München. Als erste Preisfrage ist gegenwärtig das Thema aufgestellt: „Über Rechte und Pflichten eines neutralen Staats beim Übertritt einer kriegführenden Armee auf sein Gebiet (Fall Bourbaki)“.

Kaufmann Menzel in B. Die Angabe ist korrekt. Es handelt sich nicht um einen zwischen dem Deutschen Reich mit Rußland abgeschlossenen Auslieferungsvertrag, sondern, wie ganz richtig angegeben, nur um den Vertragsabschluß zwischen Rußland und Preußen. Die preußische Regierung verpflichtet sich hiernach zur Auslieferung russischer Unterthanen, wenn es sich um eins der nachstehend bezeichneten Verbrechen oder Vergehen gegen den Kaiser oder gegen ein Mitglied der kaiserlichen Familie oder um Vorbereitungen zur Ausführung solcher Verbrechen oder Vergehen handelt, nämlich Totschlag, Thätlichkeit, Körperverletzung, vorsätzliche Beraubung der persönlichen [1028] Freiheit und Beleidigung. Außerdem wird ausgeliefert wegen Mordes und Mordversuchs und wegen strafbarer Herstellung und strafbaren Besitzes von Dynamit und andern Sprengstoffen. In andern Fällen soll der Auslieferungsantrag in Erwägung genommen und demselben, wenn nichts entgegensteht, mit Rücksicht auf die freundnachbarlichen Beziehungen beider Länder Folge gegeben werden. Der Umstand, daß das Verbrechen oder Vergehen in einer politischen Absicht begangen, ist kein Grund, um die Auslieferung abzulehnen. Dieselben Verrichtungen hat die russische Regierung der preußischen gegenüber übernommen.

W. L. in Leipzig. Sie haben recht, die bayrische Infanterie hat hellblaue, die sächsische Artillerie grüne Waffenröcke mit roten, nicht schwarzen Kragen und Aufschlägen; das braunschweigische Infanterieregiment Nr. 92 hat einen schwarzen Polrock mit blauem Kragen, blauen Aufschlägen etc.; so könnten wir Ihnen noch eine solche Menge besonderer Abzeichen in der Uniform der deutschen Armee anführen, daß ein ansehnliches Bändchen daraus würde. Überzeugen Sie sich davon in „Die Uniformen der deutschen Armee in übersichtlichen Farbendarstellungen“ (Leipzig bei Ruhl, 9. Aufl. 1885). Wir mußten uns aber auf wenige allgemeine Angaben beschränken und auf die Anführung aller Ausnahmen oder besondern Abzeichen verzichten. Wo sollte die Grenze und wo der Raum gefunden werden? Die württembergische Artillerie hat blaue Waffenröcke und schwarze Kragen und Aufschläge, aber mit zwei Knopfreihen auf der Brust; die 5. Batterie (braunschweigische) vom 10. Feldartillerieregiment hat schwarze Polröcke. – Die Fahnen der Artillerie waren ursprünglich Regiments- oder Brigadefahnen. Als später die neuen Feld-, dann die Fußartillerieregimenter abgezweigt wurden, erhielten dieselben keine neuen Fahnen (die Artillerie nimmt die Fahnen nicht mit ins Feld); vielmehr blieb die alte Fahne ihnen gemeinsam, also den drei, wie man sagt, Provinzialregimentern. Ein etwas kompliziertes Verhältnis.

J. A. Ab–on in St. Petersburg. Ähnliche Fälle von Frühreife des Geistes sind zahlreich beobachtet. Nur selten leisten derartige Kinder im Alter Hervorragendes, da sie in der Regel vorzeitig verfallen und zu Grunde gehen. In Deutschland sagt man sprichwörtlich von frühreifen Kindern, daß sie nicht lange leben. Ihre Deutung ist im allgemeinen zutreffend und befindet sich im Einklang mit der sogen. empiristischen Theorie, welche die Ansicht vertritt, daß jene Erfahrungen, auf welchen die Deutung unsrer Empfindungen der Außenwelt gegenüber beruht, im Lauf des Lebens eines jeden Individuums gesammelt werden müssen und also nicht ererbt werden. In unserm Fall handelt es sich aber um eine ungewöhnlich schnelle Ansammlung von solchen Erfahrungen, und es ist immerhin möglich, daß die Fähigkeit hierzu auf erbliche Anlage zurückzuführen ist.

Dr. K. H. in Budapest. Zu der Biographie einer hervorragenden Persönlichkeit oder zum Artikel über die Geschichte eines Landes, eines Kriegs, eines Ereignisses etc. diejenigen Schriften, in denen sich etwas über den behandelten Gegenstand findet, vollständig aufzuführen, dazu reicht der in einem Konversations-Lexikon verfügbare Raum bei weitem nicht aus. Es erscheint auch überflüssig, wenn man erwägt, daß derartige genaue bibliographische Nachweise nur zu gelehrten Studien benutzt werden würden und denjenigen, die solche anstellen wollen, andre geeignete Hilfsmittel, wie die „Allgemeine deutsche Biographie“, die „Biographie générale“, Spezialbiographien u. dgl., zu Gebote stehen. Es sind daher bei den Staaten nur die bedeutendsten und gangbarsten Geschichtswerke aufgeführt, bei den einzelne Personen und Ereignisse betreffenden Artikeln bloß solche Monographien angegeben, welche sich ausschließlich oder hauptsächlich auf den behandelten Gegenstand beziehen. Dagegen ist die Verweisung auf Artikel und Abhandlungen in Sammelwerken, wie der „Allgemeinen deutschen Biographie“, Wurzbachs „Biographischem Lexikon für Österreich“ u. dgl., und in Zeitschriften mit Bedacht ausgeschlossen worden. Es versteht sich ja von selbst, daß z. B. ein Geschichtswerk über Preußen über jeden der preußischen Könige ausführliche Darstellungen enthält, daß in einer Geschichte der Befreiungskriege die beteiligten Heerführer, in einer Geschichte der Reformation die einzelnen Reformatoren ihre Stelle gefunden haben. Es würde deshalb ganz überflüssig und zwecklos sein, bei jedem einzelnen Fürsten auf Bücher über die Landesgeschichte, bei York oder Blücher besonders auf das Beitzkesche Werk, bei Melanchthon auf Rankes „Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation“ hinzuweisen, wenn wir in der Lage sind, anerkannte Biographien der Betreffenden anzuführen. Um so mehr Sorgfalt ist auf letztere und überhaupt darauf verwendet worden, daß der Benutzer des Lexikons über dasjenige, was er vor allem suchen wird, genaue und präzise Angabe aller wesentlichen Daten und Umstände, kurz und übersichtlich geordnet, vorfindet.

J. M. in N. S. Es ist selbstverständlich, daß unser Illustrationsprogramm während des Erscheinens hier und da Abänderungen erleiden wird, die von der Wichtigkeit der Gegenstände bedingt sind. Es wäre gewiß durchaus gegen das Interesse unsers Werks, an dem Buchstaben festzuhalten – aber unmöglich können wir jedem Einzelnen über das unvermeidliche Ab- und Zuzählen Rechenschaft ablegen. Maßgebend ist deshalb immer das neueste Verzeichnis der Beilagen (auf der vordern Buchdecke).

K. Meyer in A. „Alboid“ ist galvanisch vernickeltes Britanniametall. Über letzteres finden Sie einen besondern Artikel. – Zum Auffrischen verblichener Photographien empfiehlt das „Photographische Wochenblatt“ nach einer englischen Vorschrift eine wässerige 0,2proz. Lösung von Sublimat (Quecksilberchlorid). Die Photographien werden, falls sie aufgeklebt sind, mit warmem Wasser von dem Karton abgelöst und der Klebstoff von der Rückseite abgewaschen. Alsdann legt man sie so lange in die Sublimatlösung, bis man sieht, daß die Lichter weiß und die Schatten dunkel werden; schließlich wäscht man die Photographie gut mit reinem Wasser ab und trocknet sie. Das Bild soll dann wieder wie neu aussehen und nie wieder bleichen. Das Verfahren ist jedoch nur für solche Photographien anwendbar, welche bei ihrer Herstellung gut im Goldbad getont wurden, da im andern Fall das Bild leicht ganz verschwinden kann; es empfiehlt sich also, den Versuch erst an einer kleinen Stelle vorzunehmen.




Druck vom Bibliographischen Institut in Leipzig.
(Holzfreies Papier.)