am 28. November 2007
Der Sicherheitsrat,
unter Hinweis auf seine Resolution 1775 (2007) vom 14. September 2007,
eingedenk des Artikels 16 Absatz 4 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien,
nach Prüfung des Vorschlags des Generalsekretärs, Herrn Serge Brammertz für das Amt des Anklägers bei dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zu ernennen (S/2007/678),
daran erinnernd, dass der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in der Resolution 1503 (2003) vom 28. August 2003 aufgefordert wurde, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um alle Gerichtsverfahren der ersten Instanz bis Ende 2008 und die gesamte Tätigkeit im Jahr 2010 abzuschließen (IstGHJ-Abschlussstrategie),
sowie unter Hinweis auf seine Resolution 1534 (2004) vom 26. März 2004, in der betont wurde, wie wichtig die vollständige Durchführung der Abschlussstrategie des Gerichtshofs ist, und in der der Gerichtshof nachdrücklich aufgefordert wurde, entsprechende Maßnahmen vorzusehen und zu ergreifen,
beschließt, Herrn Serge Brammertz mit Wirkung vom 1. Januar 2008 für eine vierjährige Amtszeit zum Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien zu ernennen, wobei diese Amtszeit durch den Sicherheitsrat früher beendet werden kann, wenn der Gerichtshof seine Tätigkeit abgeschlossen hat.
