Schwarzes Brett für die deutsche Volksschule/II. Blind und taub

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Titel: Schwarzes Brett für die deutsche Volksschule
II. Blind und taub
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aus: Die Gartenlaube, Heft 16, S. 268
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1872
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Hierzu noch eine Mitteilung unter Kleiner Briefkasten in Heft 21
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[268] Schwarzes Brett für die deutsche Volksschule. II. Blind und taub! – Folgendes Zeugniß ist von einem königlich preußischen Kreisphysicus in Stendal ausgefertigt und vom dortigen Magistrat bestätigt worden:

„Dem emeritirten Schullehrer Christian Friedrich Förster bezeuge ich hiermit diensteidlich, zum Behufe der Nachsuchung einer Unterstützung, daß er in sehr hohem Grade auf beiden Ohren schwerhörig ist und wegen Trübung der Hornhaut durch alte Geschwürsnarben der Pupille auf beiden Augen kleinere und fernere Gegenstände nicht mehr zu unterscheiden vermag, und daß er endlich auch an einem alten habituellen Fußübel und Geschwüren leidet. Der etc. Förster ist daher als völlig arbeitsunfähig erachtet. Stendal, 28. September 1871.“

Dieser Mann ist, nachdem er einunddreißig Jahre als Küster, Lehrer, Cantor und Organist Dienste geleistet, wegen Gehör- und Gesichtsschwäche mit vierundachtzig Thaler jährlich, als einem Drittel seines früheren Einkommens, pensionirt. Durch wiederholtes Bitten beim Cultusministerium ist ihm noch eine Unterstützung von zwölf Thaler jährlich zu Theil geworden. Der alte vierundsechzigjährige Lehrer ist also blind und taub und kann nichts mehr verdienen, seine ganze Einnahme bleibt deshalb sechsundneunzig Thaler! Davon gehen ab: sechzig Thaler für Hausmiethe, fünfzehn Thaler für Holz und Kohlen und zehn Thaler für jährliche Abgaben! Verbleibt der Familie zur Nahrung und Kleidung im Ganzen elf Thaler! Was von Hausrath und Vorräthen verkauft werden konnte, ist bereits dahin. Wenn der letzte Fetzen fort ist, was dann?