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Ja wenn man von der gegenseitigen Eifersucht zwischen Kaiser und Ständen absieht, ist Deutschland schon jetzt eine solche Föderation, in welcher nur die Stellung der Stände eine etwas untergeordnete ist, insofern als sie die Majestät des Kaisers anzuerkennen und gebührend zu ehren verpflichtet sind. Wir werden demnach kaum irren, wenn wir sagen, Deutschlands Verfassung nähert sich der einer Föderation, in welcher das Haupt des Bundes mit königlichen Insignien bekleidet ist. Im nächsten Capitel werden wir nun zu betrachten haben, woran dieses Staatsgebilde krankt. |
- ↑ Ed. posth. fügt hinzu: „insofern er außer durch die Symbole der königlichen Macht auch durch ein höheres Ansehen und gewisse Rechte sich vor ihnen auszeichnet.“
- ↑ Ich muß hier und an anderen Stellen mich des Fremdwortes bedienen, denn mit unseren Ausdrücken Staatenbund und Bundesstaat verbinden wir bestimmte Unterscheidungen und charakteristische Merkmale; keiner der beiden Begriffe aber paßt ganz genau zu dem, was sich P. als die Verfassung des deutschen Reiches denkt, wie sie zu seiner Zeit war (Cap. 5 und 6) und wie er sie wünschte (Cap. 8).
Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 107. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/106&oldid=1564196 (Version vom 31.05.2011)