Seite:Über die Verfassung des deutschen Reiches.djvu/137

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lassen. Denn so thöricht sind die Protestanten nicht, daß sie es nicht verstünden, diese Güter zu denselben Zwecken zu verwenden, für welche die Katholiken sie bestimmt haben. Auch für Deutschlands Ruhe wäre es sicher besser, wenn Alle sich der neuen Lehre anschlössen, als daß sie durch confessionelle Verschiedenheit in Parteien zerklüftet sind. Und wer das träge Volk der Mönche und die zum Unheil betriebsamen Jesuiten aus Deutschland verjagen könnte, der würde damit zugleich die listigsten Spione fortschaffen, und die Güter, welche sie verprassen, würden allein ausreichen, ein zahlreiches und von allen Nachbarn gefürchtetes Heer zu unterhalten.“

Als ich solche Reden anhörte, hätte ich fast für das Schicksal der katholischen Kirche das schlimmste zu fürchten begonnen, wenn mir nicht eingefallen wäre, daß Privatleute vergeblich im Schutz ihrer vier Wände schöne Pläne fassen und kühne Reden halten, so lange die ihren eigenen Nutzen nicht erkennen wollen, welche die Lenkung des Staates in Händen haben, dank dem Zufall, der eher unverdiente Macht als das Geschick sie zu gebrauchen verleiht.

Hier schließe ich die Bemerkungen, welche ich auf meinen Reisen durch Deutschland gemacht habe, indem ich hoffe, daß alle Verständigen meine Freimüthigkeit, wenn nicht gutheißen so doch entschuldigen werden.




Berichtigungen und Nachträge.

S. 15. Nach Nr. 1 füge ein:

1b. Severinus de Monzambano De statu imperii germanici ad Laelium fratrem, Dominum Trezolani. Liber unus. Genevae apud Petrum Columesium. M.DCLXVII. 12°. 11 Bll. 216 pp. Königl. Bibl. zu Berlin 5609. Nachdruck von Nr. 1, der sich als solcher schon durch Fehlen der Himmelskugel auf dem Titelblatt und ihre Ersetzung durch eine andere Vignette kennzeichnet. (Vgl. Epist. ad amicos a. a. O.)

S. 17. In Nr. 17 lies: „Nr. 6 und 15“ statt „6 und 14.“

,, 17. ,, ,, 20 ,, „Nr. 6. 15. 17“ statt „6. 14. 16.“

,, 19. Zu ,, 30 füge hinzu: Die Hamburger Stadtbibliothek besitzt ein merkwürdiges Schriftchen: „Friedlieb Mandahles (Dahlmann?) erbauliches Sendschreiben an S. T. H. Mopsturcium Judici facium, wohlbestallten Bücher-Artzten, Lufftstreichenden Feuerwerker u. s. w. Erste Abfertigung, worinne vor das erste in sonderheit des Herrn Judici facii abgeschmackte Censur über den neulich mit besonderen Anmerkungen heraus gegebenen teutschen Monzambanum oder des Freiherrn von Puffendorf Zustand des H. R. Reichs nachdrücklich jedoch bescheidenlich abgetrieben und zu schanden gemachet wird. Anno 1710. 12° 48 pp. datirt Collen a. Spree 24. März 1710.“ Diese merkwürdige Antikritik erwähnt u. a. eine sonst nicht bekannte holländische Uebersetzung des Monzambano von „einem bekannten Minister im Haag“, einem vertrauten Freunde Pufendorfs, über welche von einem gewissen Ardelio eine mir ebenfalls unbekannte Kritik in Briefform erschienen wäre.



Druck von Gebrüder Grunert in Berlin.
Empfohlene Zitierweise:
Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/137&oldid=- (Version vom 1.8.2018)