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nach Polen hin bis zur Weichsel auch über slavisches Gebiet erstreckte. Denn es ist historisch nachgewiesen, daß auch die Slaven Karl tributpflichtig geworden sind, oder wenigstens seine Oberhoheit anerkannt haben.

§. 6. Nationalität Karls des Großen.

Diesen Karl[1] nun suchen die Deutschen für ihre Nationalität in Anspruch zu nehmen, indem sie anführen, er sei zu Ingelheim, einem Städtchen bei Mainz in der heutigen Kurpfalz geboren, während in einer alten Urkunde der Abtei Fulda das Land an der Unstrut, d. h. Thüringen, als der Ort seiner Erzeugung genannt wird. Daß er deutsch gesprochen hat, beweisen die von ihm erfundenen Monatsnamen, die in Deutschland noch heute in Gebrauch sind. Wenn es mir aber erlaubt ist, meine Ansicht in dieser Frage zu äußern, so würde ich, wenngleich ich den Deutschen sonst rathe, den Franzosen nichts Preis zu geben, ihnen doch anheimgeben, auf ihre Ansprüche auf Karl den Großen zu verzichten, besonders da ihnen ein solcher Verzicht keine materiellen Nachtheile bringen kann. Denn daß der Mittelpunkt der fränkischen Herrschaft im heutigen Frankreich lag, wird Niemand in Abrede stellen. Ebenso sicher ist, daß Karls Vater König des Frankenreiches war und daß seine Vorfahren in demselben Reiche hohe Ehrenstellen einnahmen. Der rechtsrheinische Theil Deutschlands aber, welcher damals zum Frankenreiche gehörte, wurde nur als Nebenland betrachtet, als eine im Kriege eroberte Provinz. Nun wird aber doch wohl ein Jeder zu dem Volke zu rechnen sein, dem sein Vater angehörte, und in dessen Gebiet seine Erbgüter lagen, während man Niemandem bloß um deswillen, weil er im Ausland geboren ist, einer anderen Nationalität, als der seines Vaters, zuschreiben kann. Sonst müßte man ja auch einen König von Schweden, wenn er etwa in Preußen geboren wäre, einen Preußen und nicht einen Schweden nennen. Das rechtsrheinische Deutschland aber erhielt den Namen Franken erst, seit es von Karl dem Großen dem Frankenreich einverleibt ist, und erst seit der Zeit, wo seine Nachkommen die väterliche Erbschaft unter sich theilten, kommt bei den Schriftstellern die Unterscheidung zwischen Wälsch- oder West- und Deutsch- oder Ostfranken auf; letzteres aber ist das Land rechts vom Rhein. Nach der

  1. Auch die hier erörterte Frage über die Nationalität Karls des Großen scheint uns heute ziemlich müßig zu sein. Denn die deutsche und französische Nationalität fingen ja eben erst an, sich zu bilden, und sollte man Karl einer von beiden zuweisen, so kann ja seiner Abkunft, Bildung und Gesinnung nach kein Zweifel sein, daß man sich für die deutsche entscheiden müßte. Die Frage wurde aber zu P’s. Zeit vielfach erörtert und war damals von einer gewissen praktischen Bedeutung, indem französische Publicisten, welche sich auf die französische Nationalität Karls des Großen stützten und deshalb in den Königen von Frankreich seine Nachfolger sahen, auf Grund dessen für Frankreich das ganze einst von Karl beherrschte Gebiet, also auch Deutschland, in Anspruch nahmen. Ich mache hier nur aufmerksam auf die bekannte, von Ludwig XIV. mit einem Privileg versehene Schrift: Des justes Prétensions du Roy sur l’Empire, par le Sieur Aubery. Paris 1667, die also im selben Jahre, wie der Monzambano erschien, und die Buch II. Cap. I. und II. behauptet: La plus grande partie de l’Allemangne est le patrimoine et l’ancien héritage des Princes François, denn Charlemagne a possédé l’Allemagne en tant que Roy de Prance et non point en tant qu’Empereur.
Empfohlene Zitierweise:
Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/30&oldid=- (Version vom 1.8.2018)