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Vorbereitungskenntnisse ein günstiges Zeugniss erhalten hat. In diesen Bestimmungen werden die in Unserm Reiche befindlichen Juden einen Beweis Unserer auf das Wohl Unserer sämmtlichen Unterthanen sich erstrekkenden Sorgfalt eben so dankbar erkennen, als gesammte Polizeibehörden kräftig mitzuwirken haben, dass diese Verordnung allenthalben genau in Vollzug komme, desswegen Wir dieselbe durch das Regierungsblatt zur allgemeinen Kenntniss bringen lassen.

München den 10. Juni 1813.

Max. Joseph.