Carl August Buchholz: Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend | |
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auch mit gleichen Pflichten zu seyn! – Mittlerweile ist nun die Zeit ihren ewigen Gang fortgeschritten, Jahrzehende sind auf einander gefolgt, eingerissen ist die Scheidewand mehr und mehr, welche auf den gesunkenen Grundpfeilern eines verderblichen Irrwahns ruhte, erhabene Regenten, im Einklange mit den weisesten Staatsmännern hemmten den Druck ihrer Israelitischen Unterthanen, und schon wird es möglich bey Beurtheilung dieser Angelegenheit von einem andern Standpuncte auszugehen. Wenn die Uebereinstimmung, mit welcher damals alle Regierungen gegen die bürgerliche Aufnahme Jüdischer Glaubensgenossen strebten, für die Richtigkeit ihrer Massregeln zu sprechen schien, so dürfte umgekehrt heute die Vereinigung so vieler Regenten zu dem Zwecke ihren bürgerlichen Zustand zu verbessern laut dafür sprechen, dass veränderte Zeiten auch in diesen Beziehungen veränderte Bedürfnisse geschaffen haben, und dass die Wahrheit eines Raisonnements bestätigt sey, welches, als es zuerst sich kund gab, ein unpraktisches Paradoxon hiess. Wenn der edle von Dohm seinen Gegnern nur antworten konnte, dass man allen psychologischen Gesetzen gemäss, anzunehmen berechtigt sey, dass der unter dem Joche des Druckes gebeugte und gewissermassen entartete Jude als freyer Mensch und Bürger, ein anderer seyn, dass mit der Ursache auch die
Carl August Buchholz: Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1815, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Actenst%C3%BCkke_die_Verbesserung_des_b%C3%BCrgerlichen_Zustandes_der_Israeliten_betreffend.pdf/19&oldid=- (Version vom 31.7.2018)