Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/29

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Mitglieder des Staats, zu dem sie gehören, festsetzt und bestimmt, entstehen muss, und wollend, dass es Niemand unbekannt bleibe, welchen Grundsätzen in dieser Hinsicht die Schriftgelehrten und Notablen in Israel zugethan sind, und ihren Glaubensgenossen in allen Ländern, wo sie nicht von allen Vortheilen der Gesellschaft ausgeschlossen sind, vorschreiben.

Erklärt: dass es für jeden in einem Staate gebornem Juden, oder der durch Aufenthalt darin, oder auf eine andere Weise den Gesetzen gemäss, welche die hiezu erforderlichen Bedingungen bestimmen, Bürger desselben wird, zu den religiösen Pflichten gehöre, besagten Staat als sein Vaterland zu betrachten.

Dass diese aus der Natur der Dinge entspringenden Pflichten die der Bestimmung der in Gesellschaft lebenden Menschen gemäss, sind, dadurch selbst in Uebereinstimmung mit Gottes Wort kommen.

So befiehlt Alles dem Israeliten, für seinem Fürsten und seine Gesetze die Ehrfurcht, Liebe und Treue zu hegen, die alle seine Unterthanen ihm schuldig sind.

Alles verpflichtet ihn, sein Interesse nicht von dem Interesse des Publikums, noch seine und seiner Familie Bestimmung von der Bestimmung der