Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/44

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seine Blüten werden gedeihen, seine Früchte reifen, und seine belaubten Aeste segensreichen Schatten verbreiten. So die Erscheinungen der physischen, so die der moralischen Natur. Beyde sind gleich.

Es bliebe hiernach nur zu erörtern übrig, in wie weit die Ceremonialgesetze der Israeliten, namentlich ihre Gesetze von reinen und unreinen Speisen; so wie die Feyer ihrer Festtage ihnen selbst Hindernisse darbieten, in wie weit die Grillen der Aemter und Zünfte beseitigt werden könnten, und in wie weit die Verschiedenheit der Religionsgrundsätze eine Unfähigkeit zu gewissen Bedienungen und Ehrenstellen nach sich ziehen dürfte.

Der Jüdische Lehrling sagt man zuvörderst, kann am Tische seines Christlichen Meisters nicht essen, nicht alle Tage arbeiten, der Geselle nicht wandern. Der Jüdische Landwirth kann sein Christliches und Jüdisches Gesinde nicht an einem Tische speisen, seine Viehzucht ist beschränkter, und die Zahl und Verschiedenheit der Feyertäge stört seine Wirthschaft. – Es gilt hier die allgemeine Antwort, dass dies nicht Sache des Staates, sondern nur der Israeliten ist. Mag die Sache schwieriger für den Jüdischen Landwirth seyn, es darf das die Regierung nicht kümmern, die desshalb gleiche Pflichten von ihm wie von dem Christlichen fordert. Eben so mit dem Jüdischen Handwerker. Mag die Metamorphose gehen wie sie