Seite:Aufruf an die hochfürstliche Brandenburgische Landesregierung zu Anspach, von einem Menschenfreunde in der Gegend von Rothenburg, die Ausrottung eines kinderabtreibenden Mittels betreffend.pdf/3

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daß diese unseelige Kunst bey dem Drang der Leidenschaft und in dem Augenblicke der Wollust nicht sehr anwendbar ist, und daß dadurch das obige politische Problem nur immer für wenige Fälle aufgelöset werden kann.

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Auch gibt es da und dort unverheyrathete Weibspersonen, von welchen die Sage gehet, daß sie gegen jede Schwängerung bewährt seyen; ungeachtet es ausgemacht ist, daß sie sich jeder Ausschweifung unbesorgt überlassen. So gar von manchen verheyratheten jungen Frauen gehet die Sage, daß sie, um nicht durch Kinder in ihrem häuslichen Fortkommen zurück gehalten und gehindert zu werden, ihre ehelichen Leibesfrüchte abtreiben. – Dieß sind freylich nur Sagen, nie ist es noch gerichtlich untersucht, von den Thäterinnen öffentlich einbekannt, von der Obrigkeit bestrafet und dadurch beurkundet worden; allein verschiedene Umstände, insbesondere


    [235] gelesen zu haben, daß ein Adulterant durch Eingeständniß dieses Umstands seine That zu einem bloßen Attentat herabwürdigen wollte, und habe mich sehr gewundert, daß das Justiz-Collegium in dem Strafurtheil über diesen Punct so schnell wegging und ihn bloß mit der gewöhnlichen Adulteranten-Strafe belegt. – Sollte nicht hierauf besonders inquiriret und diese Sache als unnatürliches Vergehen besonders bestrafet worden seyn?