Seite:Beschreibung des Oberamts Kuenzelsau I 196.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
B. Vormalige Lehens- und Leibeigenschaftsrechte.

a) Ritterlehen. Der für einzelne Besitzungen der vorgenannten Grundherren früher bestehende Lehensverband mit der Krone hat aufgehört.

b) Falllehen waren keine im Oberamtsbezirk.

c) Erblehen. Die vormaligen Erblehen sind, nachdem dieselben schon durch das Edikt vom 18. November 1817 in Zinsgüter verwandelt worden, in Folge der Ablösungsgesetze weggefallen. Ebenso haben die ehemaligen Leibeigenschaftsgefälle sowie die (auf Privatrechtsgründen basirt gewesenen) Frohnen zu bestehen aufgehört, indem sie theils aufgehoben, theils abgelöst wurden.


C. Grundlasten.

Auch diese wurden theils aufgehoben, theils abgelöst.


D. Zehntrechte.

Sämmtliche Zehntrechte im Bezirk sind durch Ablösung beseitigt worden. Die früheren Zehntberechtigten der einzelnen Orte sind folgende:

1. Künzelsau – Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: gr., Obst- und Pflanzenzehnte, einige zehntfreie Grundstücke ausgenommen; kl. und Heuzehnte ganz; Weinzehnte, zwei Distrikte, einen der Künzelsauer Stiftung und einen der Pfarrei Kocherstetten zugestandenen ausgenommen.

2. Ailringen – Staat: gr., kl. und Novalzehnte, Heu- und Weinzehnte; Pfarrei und Schulstelle: zu einem kleinen Theil mitberechtigt.

3. Altkrautheim – Frhr. v. Stetten inneren Hauses: Weinzehnte zu 4/9; Staat: zu 5/9, gr., kl., Heu- und Novalzehnte, Blut- und Lämmerzehnte.

4. Amrichshausen – Frhr. v. Stetten-Bodenhof: gr. und kl. Zehnte zu 3/4; Frhr. v. Stetten-Buchenbach: gr. und kl. zu 1/4. Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: Novalzehnte.

5. Aschhausen – Staat: der ganze Zehnte.

6. Belsenberg – Fürst v. Hohenlohe-Langenburg: gr., kl., Heu- und Blutzehnte ganz, Weinzehnte zu 2/3; Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: zu 1/3; b) Rodachshof – Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: gr. und kl. Zehnte, Novalzehnte; c) Siegelhof – Fürst v. Hohenlohe-Langenburg: gr., kl., Heuzehnte, Weinzehnte zu 2/3; Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: Weinzehnte zu 1/3.

7. Berlichingen – Staat: der ganze Zehnte.

8. Bieringen – Staat: der ganze Zehnte; b) Weltersberg – Staat: der ganze Zehnte.

9. Braunsbach – Fürst v. Hohenlohe-Jagstberg: Reps-, Kraut-, Klee- und Heuzehnte, Weinzehnte, gr. und kl. Zehnte zu 2/3; Staat:

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 196. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_196.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)