Seite:Beytrag zur Geschichte und statistischen Topographie der beyden Reichsdoerfer Gochsheim und Sennfeld in einem kurzen Entwurf.pdf/12

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die Publicisten sie in ihren Büchern nur mit wenigen Worten berühren, andere aber, welche sich etwas weiter darüber ausbreiten, wie Jenichen und Weber in ihren bekannten Abhandlungen, ihnen solche Rechte beylegen, welche sie entweder nie ausgeübt, oder durch fremden Besitzstand und freywillige Verträge zu üben aufgehört haben, so muß jeder auch noch so unvollkommene zur Aufklärung ihrer Verfassung dienende Beytrag dem Liebhaber der vaterländischen Geschichte willkommen seyn. In dieser Rücksicht darf auch wohl der gegenwärtige Versuch auf Schonung Anspruch machen.

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Die erste diplomatische Spur von dem Reichsdorf Gochsheim treffen wir in einem an das Hochstift Wirzburg ausgestellten Diplom vom Jahr 1234 des damahligen Römischen Königs Heinrich VI. an, der die Reichsfreyheit dieses Orts mit den Worten in Schutz nimmt:


    [540] Schutzgerechtigkeit und das Ius patronatus bey der Pfarre, obgleich der Ort sonst der evangelischen Religion zugethan ist. –

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    Was wohl unter der besondern Kleidung verstanden seyn mag? Etwa der schwarze, nicht nur bey den Gochsheimer Gerichtspersonen und Dorfsdienern, sondern überhaupt bey den hiesigen Landleuten in Freud und Leid sehr gewöhnliche Rock?