Seite:Beytrag zur Geschichte und statistischen Topographie der beyden Reichsdoerfer Gochsheim und Sennfeld in einem kurzen Entwurf.pdf/21

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und etliche vom Adel und Herrenstand zu Vögten und Amtleuten aufgestellt hatte.

Endlich, ungefähr zu Anfang des 14ten Jahrhunderts hat sie zu ihrer nachdrücklichern Beschützung etliche Fürsten und Grafen zu Schirmsherren angenommen, und ihnen zur Vergeltung ihres Schutzes zugleich die Reichsvogtey eingeräumt, welche diese aber nicht selbst, sondern durch ihre, meistentheils aus dem dasigen Rath und der Bürgerschaft erkieste Untervögte verwalten ließen.

Und zuletzt ward die Befugniß der Stadt Schweinfurt im Jahr 1568 von Kaiser Maximilian II. dahin erweitert, daß sie aus ihrem Rath oder Bürgerschaft ihre Untervögte ohne Zuthuung eines Fürsten oder überhaupt einer sonstigen dritten Person unmittelbar selbst nehmen und über die Reichsvogtey setzen konnte.

Von dieser letztern Periode an gerechnet, hatte die Reichsstadt Schweinfurt über diese beyden Reichsdörfer eben den Umfang von Gerechtsamen, wie ihre vorhin aus Fürsten und Grafen angenommene Schutzherren; und ihre bestellten Untervögte hatten eben das Ansehen, wie die Untervögte der letztern; und da sie ohnehin auch bereits schon im