Seite:Beytrag zur Geschichte und statistischen Topographie der beyden Reichsdoerfer Gochsheim und Sennfeld in einem kurzen Entwurf.pdf/76

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hätten; und sie haben gewiß viele Gerechtsame nicht, die unsere beyden Reichsdörfer haben. Zudem so kommt es doch auf den Namen der Reichs-Unmittelbarkeit, den diese sowohl von Kaiser und Reich, als dem fürstlichen Hochstift Wirzburg erhalten, hiebey auch mit an; denn die Stadt Essen in Westfalen, ob sie gleich eine gefürstete Äbtissin in ihren Mauern hat, hat vielleicht so viele Gerechtigkeiten wie eine Reichsstadt, nur daß sie nicht so genennt wird, auch nichts zum Kreis und Reich beyträgt, noch auf Kreis- und Reichstagen Sitz und Stimme hat.

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Wieder andere vergleichen sie gar nur mit eigentlichen Wirzburgischen Amtsdörfern; allein dieses ist zu weit getrieben. Man mag auf die ältesten Zeiten, wo Teutschland mit dergleichen Reichsdörfern gleichsam besäet war, zurückblicken, so wird man wohl kein einziges finden, das nicht vor dem Kaiser, und den sich nachher in ihrer jetzigen Form gebildeten Reichsgerichten einen höhern Zwischenrichter über sich gehabt hätte. Auch Gochsheim und Sennfeld waren, so lange das menschliche Gedenken von ihnen etwas weiß, nie ohne einen Fürsten oder Grafen, oder Reichsstand, oder wenigstens