Seite:Beytrag zur Geschichte und statistischen Topographie der beyden Reichsdoerfer Gochsheim und Sennfeld in einem kurzen Entwurf.pdf/78

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Verfassung wohl wollende Richter in dem Appellationszug da seyen.

Denn so lange diese beyden Reichsdörfer gut richten, gut schalten und walten, so lang die Untergebene mit ihrer Ortsobrigkeit zufrieden sind, und so lange sich diese über jene ein Ansehen zu geben und sie in Gehorsam zu erhalten weiß: so äußert sich gewiß ihre Freyheit und ihre Unmittelbarkeit auf eine sichtbarliche Weise, und das Amt des fürstlichen Hochstifts und sein Wirken tritt alsdann, und so lange nichts zur Klage und Irrung kommt, nicht ein.

Übrigens ist die gegenwärtige Lage der beyden Reichsdörfer, in Ansehung ihres Verhältnisses mit dem fürstlichen Hochstift, nicht so schlimm, als vielleicht mancher glauben möchte.

Sie haben an dem jetzt glorwürdigst regierenden Fürstbischoff einen gnädigen und ihrer Verfassung keinesweges gehässigen Schutzherrn, von dem sie bey seinem Regierungsantritt[1] in den huldvollesten Ausdrücken die Zusicherung erhalten, daß Höchst


  1. Nämlich als die Deputirten der beyden Reichsgemeinden ihre Glückwünsche abstatteten, und sich und ihr gemeines Wesen zur höchsten Protection empfahlen.