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Nachträge und Berichtigungen.

S. 24 Anm. 1 l.: das neue Testament um das Jahr zweihundert.

S. 47f. lies mehrfach Patmos statt Pathmos.

S. 48 Z. 28 lies „comprobat“.

S. 56 (vgl. S. 68f.) Zu Beatus vgl. H. L. Ramsay, Revue des Bibliothèques XII 1902, 74ff. (Überblick über die Handschrn. des Kommentars) und namentlich Revue d’histoire et de la litérature relig. VII 1902, 419ff. Hier S. 427 ein vollständigeres Verzeichnis der Entlehnungen des Beatus, als ich es (bei Hahn Tyconiusstudien l. c.) bieten konnte; vgl. S. 428 den Nachweis von zwei Entlehnungen (ed. Florez p. 337,28-339,20; 229,15-18) aus dem von Batiffol aufgefundenen Tractatus Origenis. Ramsay hat Recht, wenn er betont, daß die Herstellung des Textes des Ticonius in allem einzelnen doch keine so einfache Sache sei. Er rechnet seinen Vorgängern eine Reihe von Fehlern bei der Rekonstruktion vor. So stammt der S. 58,3 auch von mir als Eigentum des Ticonius angesprochene Satz nicht von diesem, sondern aus Isidors Esdras-Kommentar (Migne P. L. 83,423f.). Man wird gut tun, sich mehr als bisher auf das durch die Parallelen zu Beatus bei Primasius, Ps.-Augustin, Beda und namentlich in den Fragmenten des Spicilegium Casinense außer allen Zweifel gestellte Material zu beschränken.

S. 61. Zu dem dem Hieronymus fälschlich zugeschriebenen Kommentar der Münchener Handschr. Cod. lat. 14469. Saec. IX ist jetzt K. Hartung, ein Traktat zur Apokalypse des Ap. Johannes in einer Pergamenthndschr. der K. Bibl. in Bamberg, Bamberg 1904, zu vergleichen. Beide Hndschrn. — auch die Bamberger (patristische Hndschrn. Nr. 102) stammt aus dem 9. Jahrh. — repräsentieren dasselbe Werk, die Bamberger unter dem Namen des Isidor. Als Autoritäten des Werkes sind genannt (S. 2) ein alter Anonymus (nach Hartung VII vielleicht Hippolyt?), Origenes, Ticonius, Primasius. Danach wäre der Kommentar etwa, da er die Zeit des Primasius zu den moderna tempora rechnet (S. 3), im (sechsten) siebenten oder achten Jahrhundert geschrieben. Höchst beachtenswert ist, daß der Anonymus das Zahlenrätsel 13,18 juxta hebraicam linguam lösen will. Woher er diese im lateinischen Mittelalter unerhörte Notiz haben mag, kann ich nicht angeben.

S. 67. Zu Apringius: Weyman, textkrit. Bemerkungen z. Apokalypsenkommentar d. Apringius. Bibl. Zeitschr. hrsg. v. Sickenberger I 1903, 175-181.

S. 73f. Über Joachim vgl. den Artikel von Ehrle bei Wetzer. u. Welte s. v. und von Deutsch, RE. s. v.; Wadstein, d. eschatol. Ideengruppe, Antichrist, Weltsabbat etc. 1896, 83f. 189f.; Schott, Z.K.G. XXIII, 1902, 157ff., die Gedanken des Abtes Joachim v. Floris; F. Kropatschek, d. Schriftprinzip d. luth. Kirche I 247ff. Die bis jetzt bekannt gewordenen Handschriften der Werke Joachims verzeichnet H. Denifle, Archiv f. Lit. u. K. G. des Mittelalters I 1885, 91-97; die zum Apokalypsenkommentar „Apocalypsis nova“ S. 93-94 (für die wertvollste Hndschr. erklärt D. den Cod. Ticinen. C. XXX A. 7); vgl. auch das S. 94 über das Enchiridion in Apocalypsin Vermerkte.

S. 76f. Leider ist hier von mir zur Frage des evangelium aeternum und des Liber introductorius des Gerard von Borgo die wichtigste und wie es scheint abschließende Behandlung der Frage durch H. Denifle, das evangelium aeternum und die Kommission zu Anagni (Archiv f. Lit. u. K. G. des Mittelalters I 49-142), übersehen. Denifle erörtert zunächst (S. 49-57) den ursprünglichen Sinn des Begriffes evangelium aeternum bei Joachim (ev. aet. der höhere, geistig verklärte Sinn des Evangeliums Christi). Er weist dann die Umbiegung dieses Terminus bei Gerard, dessen Erscheinung er mir doch allzusehr zu isolieren scheint, und die Beziehung desselben auf die (drei) Hauptschriften des Joachim nach. Er vermutet, daß Gerard mit seinem Introductorius nur die Concordia veteris et Novi Testamenti herausgegeben habe. Damit würde auch übereinstimmen, daß die vielfach überlieferten (31)

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Wilhelm Bousset: Die Offenbarung Johannis. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1906, Seite 461. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bousset-S461.png&oldid=- (Version vom 9.12.2016)