Seite:De Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung 020.jpg

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Des Richter Eide vber das blut Zurichten.

vIch sol vnd wil des Hochwirdigen Fursten vnd herren / herren Georgen Bischouen zu Bamberg meins genedigen herren vnd seines stifts schaden warnen / vnd fromen getrewlich werben / mich rechts gerichts fleissigen vnd vber das blut recht vrteil geben vnd richten / dem armen als dem reichen / vnd das nit lassen / weder durch lieb laid niyet gabe noch von keiner andern sachen wegen / Auch des genanten meins gnedigen heren / gepoten geschefften vnd verpoten gehorsam sein / vnd sunderlich sol vnd wil ich seiner gnaden ordnung / vber die halßgericht gemacht getrewlich geleben / vnd nach meinem pesten vermögen hanthaben / vnd wes dawider gehandelt würde / das ich nit wenden möcht / an sein furstlich gnade gelangen zulassen / alles getrewlich vnd vngeuerlich / Also Bit mir got zu helffen vnd die heiligen /


Von den / so die Gericht Jrer guterhalben besitzen

vjItem welche person von irer güter wegen die halßgericht zubesitzen schuldig sein / vnd dasselbig auß swacheyt vnd gebrechligkeit ires leibs vernuft / yugent / alter / oder ander vnschickligkeit halben nit besitzen vnd verwesen mögen (So oft das not geschicht) Sol der oder dieselbigen ander tügenlich person zubesitzung des halßgerichts an yr stat orden vnd bestellen mit wissen vnd zulassung vnsers Amptmans


Schopffen Eyde.

vijItem so sol ein yder Schöpff vnser halßgericht dem Amptman / Hauptman oder pfleger desselbigen vnsers Ampts globen vnd sweren wie hernachuolgt / welche pflicht einem yeden schopffen vor gelesen / vnd er also nachsprechen sol Das ich in den sachen / derhalb ich von halßgerichts wegen vrteil gefragt würdt / nach meiner besten verstentnus vnd meines genedigen herren / von

Empfohlene Zitierweise:
Johann Freiherr von Schwarzenberg: Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung. Bamberg: Hans Pfeil, 1507, Seite 5v. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Bambergische_Peinliche_Halsgerichtsordnung_020.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)