Seite:De Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung 024.jpg

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vnd verdacht betreffende) nit zuthun / sie hetten dann zuuörderst deßhalben Rate bey vnsern werntlichen hoffreten gehabt / So dan des angezogen arckwans vnd verdachtßhalb, vor vnserm Richter vnd den zugeordenten vrteileren alles einbringen gescheen were / So sollen sie vff ersuchen das also von des gefangen wegen geschee, jnberürter sachen vor irer erkentnus bey vnsern weltlichen hoffreten Rate zu suchen schuldig sein / Ob sie sunst das zuthun nit in willen hetten /

xiij[1]Item wo aber vnser vnd der vnsern offen veynde vnd beschediger oder derselben helffer gefencklich einkommen / vnd durch verzugk der peinlichen frage derselben vbeltetter gesellen gewarnet/ vnd dauon komen / oder durch schnelle erfarung etwas ob den veynden vnd beschedigeren geschafft werden möcht / So dan die vnsern die den gefangen annemen / auß Redlichen guten vrsachen den gefangen obgemelter beschedigung halben für schuldig halten / so mugen sie in solchen fellen vnd sunst nit / on weiter ratsuchen vnd erkentnus gegem gemeltem gefangen peinlich frage nach gelegenheit vnd nodtturfft der sachen gebrauchen / yedoch / so sollen dannochst die vnnsern in solichen fellen auch fleissig achtung haben / damit sie nymannt on redlich vorgeende anczeigung der missetat mit peinlicher frag beswern vnd vnrecht thun / Sunder das sie wan es nachmals zu schulden köme vor vnsern Reten sovil mogen anzeigen / vnd furbringen, damit vnser Rete erkennen mögen / das die peynlich frage auf redlichem arckwon vnd verdacht / (wie durch den Sechßundzweinczigisten artickel Dauon gesaczt ist Auch deßhalben auß guten vrsachen gescheen sey / wann zu solichen grossen sachen des menschen gesuntheit leben vnd blut betreffende / Sunder grosser vleis gehoret / vnd ist besser den

  1. Handschriftliche Randnotiz: ???
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Johann Freiherr von Schwarzenberg: Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung. Bamberg: Hans Pfeil, 1507, Seite 7v. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Bambergische_Peinliche_Halsgerichtsordnung_024.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)