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den Augustales erbittet (Lotter-Veith 189 f., vgl. 192, Peutinger hat es dann mit der 2. Ausgabe der Augsburger Inschriften drucken lassen). Auf eine bei Karl IV. zu gebende Erörterung verweist Peutinger selbst unter Otto III.

Das älteste Zeugnis für die Arbeit am Kaiserbuch ist der oben zitierte Brief Peutingers an Reuchlin 1503 april 22, wo es heißt: Sum modo in nostris Suevis Caesaribus, in quibus ob incuriam maiorum labore maiore opus est. Nach dem Briefwechsel mit Celtis in clm. 4028 muß dann das Kaiserbuch 1505 druckfertig gewesen sein, aber jedenfalls in anderer Gestalt als das, was wir haben. Andere Zeugnisse sind der Brief an den Kurfürsten von Sachsen 1508 sept. 24 und der an Ellenbog 1509 märz 18 (Herberger l. c. 64116 und Zapf, Sermones 138). Für einen Teil des jetzigen Textes, nämlich den über die römischen Kaiser, läßt sich ein terminus ante quem angeben. Er liegt vor 1511, da er Korrekturen, welche der in diesem Jahr erschienene Brief der Margaretha Welser an den Kaisernamen Letos vornahm, noch nicht hat oder erst nachträgt. (Auch die Stelle S. 44 des Briefes über eine Münze Diocletians quod antea minus bene videram erklärt sich aus f. 63 des cod. 26.) In dem Briefe ist dann auf das „in Arbeit befindliche“ Kaiserbuch verwiesen.

40) Ich meine die merkwürdige Stelle in dem Briefe Bernhard Adelmanns an Pirckheimer 1517 dez 11 [Heumann, Documenta 165]: Displicet plurimum nostro archigrammateo tuorum liber, quem in favorem ac laudem Deurndanck edidere; sed sic agitur: dum sua cuique placent, credula turba sumus.

41) Ulman II, 7503, wo auf handschriftliches Material in Fuggers Ehrenspiegel verwiesen ist.

42) Es ist wichtig für die Beurteilung seiner Arbeit, daß er diese Untersuchungen, wie Ms. 145 B zeigt, z.T. erst gemacht hat, nachdem die Vitae schon vollendet waren. Vgl. u. Anm. 50.

43) Es ist DD 28 der Monumentenausgabe.

44) Nach Peutinger war es eine von Bischof Johann v. Werdenberg 1480 über der angeblichen Grabstätte des Kaisers im alten Chor des Domes gesetzte Tafel, die diese Inschrift trug. Der Grund der Lokalisierung liegt in der Stelle des Hermanus contractus: intestinis Augustae conditis.

45) Es ist das Spurium DD 516. Er kennt außerdem DD 35, wo ihm auffällt, daß hier Pippin imperator heißt, 79, 229, 404, 505.

46) Für Ansegisus muß er eine Handschrift benutzt haben, die mit den bei Boretius (M. G. LL II, 1, 391) unter nr. 27 und 28 bezeichneten verwandt war. – Besonders bemerkenswert ist, daß er die Exauctoratio, für die jetzt keine Hss. mehr existieren, aus einem Thegankodex des Klosters S. Peter bei Konstanz haben will. Er bemerkt am Schluß: Idem Thegani (!) haec non ut imitanda, sed tamquam impia, exitialia prorsusque respuenda et abicienda se referre profitetur. Das steht in unsern Thegantexten nicht; daß Peutinger aber Thegan wirklich kennt, zeigen seine Zitate über das Lügenfeld und in dem Abschnitt de uxoribus et filiis Ludowici. Er nennt ihn da archiepiscopus Treverensis, vor der exauctoratio richtig corepiscopus Treverensis. Die exauctoratio hat er auch in dem jetzt Stuttgarter Kodex F 243 kopiert. – Die Divisio imperii kennt er in der von Boretius l. c. II, 1, 126 mit 3. 4 bezeichneten Rezension. Auch dafür ist er jetzt unsre älteste schriftliche Vorlage.

47) Er kennt und zitiert ihn ebenso wie Cuspinian als Abbas Urspergensis, s. den Druck von 1515.