vermindert haben, so stimmen Wir zwar in dem Wunsche, daß es möglich seyn möge, diese Ausgaben in der angetragenen Weise zu beschränken, mit den Ständen vollkommen überein. Da aber eine, absolute Beschränkung von Ausgaben dieser Art, welche Theils durch rechtliche Verbindlichkeiten bestimmt, Theils durch unabwendbare Geschäftsverhältnisse herbeigeführt werden, an sich nicht thunlich ist; so versteht es sich von selbst, daß der etwaige Mehrbedarf aus dem Reservefonds zu entnehmen seyn wird.
Was die unter nachfolgenden Rubriken beanstandeten Posten betrifft, welche die Stände den Ausgaben nicht beigerechnet haben; nämlich:
X.
01)
Provinzialregierung
236 fl.
X.
03)
b. Gymnasien
1400 "
X.
04)
b. Landdragoner und Landschützen
1952 "
X.
05)
Medicinalwesen
256 "
X.
11)
Brücken und Ueberfahrten
113 "
X.
12)
Polizeianstalten, besonders zu Darmstadt
1212 "
So werden Wir diese Ausgaben von zusammen 0005169 fl.
nicht verfügen, insofern nicht etwa sich noch zeigen sollte, daß, wie bei dem Posten Nro.X, 5. der Fall zu seyn scheint, dem Beschluß der Stände irgend ein Irrthum, oder ein Mißverständniß zum Grunde liege, welches Wir alsdann auf dem nächsten Landtage befriedigend werden aufklären lassen.
Ferner werden Wir die angetragene Verminderung an den Kosten:
des Landgestüts, von
12,000 fl.
des Fluß- und Dammbaues, von
12,877 "
und des Chausseebaues, von
20,000 "
eintreten lassen; Wir wünschen aber angelegentlichst, daß es die Umstände erlauben möchten, für diese, dem Wohl des Ganzen so sehr entsprechende Anstalten, künftig ein Mehreres zu thun.
Die Kosten der Dekorationen Unseres Haus-Ordens, werden Wir nach den Wünschen der Stände, auf den Reserve-Fonds anweisen lassen.
Wenn aber nach den Beschlüssen der Stände:
an den Kosten für auswärtige Verhältnisse
26,718 fl.
an den Kosten der Rheinschiffahrts-Commission
04088 "
und die ganze Summe dessen was für Unterstützungen
und Verehrungen veranschlagt war mit
25,000 "
wegfallen sollen; so finden Wir Uns veranlaßt, hierüber folgendes zu erklären:
Wir werden zwar die Ausgaben, welche durch Unsere Verhältnisse mit auswärtigen Staaten veranlaßt[WS 1] werden, revidiren, die Gehalte Unserer Gesandten neu bestimmen, und hierbey auf möglichste Beschränkung des Aufwands, so weit solche nur mit dem Anstand und der