Seite:De Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt (1821) 212.jpg

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gewissen Umständen ertheilten Befugnisse entstehen, als durch das Gesetz und die Constitution gesichert, an irgend eine Beschränkung des Fonds nicht gebunden seyn können.
Hinsichtlich der im Ausland verzehrt werdenden Pensionen, werden Wir durch ein eigenes Reglement den Grundsatz als Regel aufstellen lassen, daß von denselben ein Viertheil zum Vortheil der Staats-Casse zurückgelassen werden müsse.

§. 20.
Gesetzes-Entwurf über die Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden.

Die bei der Annahme dieses Gesetzes-Entwurfs von den Ständen gewünschten Abänderungen und Zusätze, und die Uns darüber gemeinschaftlich vorgetragenen Bemerkungen, werden Wir in Erwägung ziehen, und darauf bei der definitiven Redaction des Gesetzes, die Uns geeignet erscheinende Rücksicht nehmen lassen. Wir werden das Gesetz sodann unverzüglich verkünden, und die weiter erforderlichen Einleitungen zum Vollzuge desselben treffen.

§. 21.
Gesetzes-Entwurf über die Anlegung der Depositen-Gelder bei der Staatsschulden-Tilgungs-Casse.

Da die Stände diesen Gesetzes-Entwurf im Ganzen angenommen, jedoch einige Zusätze und Abänderungen bei demselben gewünscht haben, so werden Wir bei der Erlassung des Gesetzes, die Wir demnächst bewirken werden, geneigte Rücksicht auf die vorgetragenen Wünsche nehmen.

§. 22.
Gesetzes-Entwurf über den Abkauf der fiscalischen Grundrenten.

Wir werden bei der Redaction dieses, von den Ständen im Ganzen angenommenen Gesetzes, den Uns darüber, wegen verschiedener Modifikationen, vorgetragenen gemeinsamen Wünschen der beiden Kammern, die Uns zweckmäßig erscheinende Rücksicht geben, und demnächst das hiernach abgefaßte Gesetz verfassungsmäßig verkünden.

§. 23.
Gesetzes-Entwurf wegen Aufbebung der durch das Gesetz vom 17. Februar 1814 verordneten Beiziehung, der Capitalisten zu außerordentlichen Steuerausschlägen.

Diesem von den Ständen angenommenen Gesetzes-Entwurf werden Wir nunmehr Unsere Sanction ertheilen, und das Gesetz sodann zur Verkündigung bringen.