Seite:De Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt (1821) 215.jpg

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wegen Austheilung des Regirungsblatts, dermalen bestehenden Einrichtung eine Abänderung zu treffen, so werden Wir es dennoch mit Vergnügen sehen, wenn die Verhältnisse in der nächsten Finanzperiode gestatten, den Gemeinden und Kirchen-Aerarien, die von den Kammern durch unentgeltliche Verabfolgung des Regierungsblatts angetragene Erleichterung zu gewähren.

§. 33.
Würdige Feier der Sonn- und Festtage.

Wir werden Uns über den dermaligen Stand der einschlagenden Gesetzgebung Bericht erstatten lassen, und sodann diejenigen Maasregeln ergreifen, welche Uns geeignet erscheinen, um Störungen in der würdigen Feier der Sonn- und Festtage zu entfernen.

§. 34.
Verbesserung des Schulwesens.

So wie bisher, werden Wir Uns auch in Zukunft, die Verbesserung des Schulwesens zur angelegentlichen Sorge machen, und dabei auf die Uns vorgetragenen Wünsche und Bemerkungen der Stände jede zulässige Rücksicht nehmen.

§. 35.
Aufstellung und Vorlegung eines Verzeichnisses über das sämmtliche Kirchen-Vermögen.

Unseren getreuen Ständen diejenige Kenntniß von dem Bestande des Kirchen-Vermögens geben zu lassen, welche ihnen, zur Prüfung der an sie gebrachten Gesetzes-Entwürfe, in Bezug auf begehrte Geldverwilligungen zum Behufe der Kirchen und Schulen, wünschenswerth seyn dürfte, werden Wir niemals Anstand nehmen.

§ 36.
Gehalts-Verbesserung der Geistlichen und Schullehrer in der Provinz Rheinhessen.

Daß nach Maasgabe der vorhandenen Mittel, für eine angemessene Salarirung der Pfarrer und Schullehrer in der Provinz Rheinhessen, insofern es noch nicht geschehen ist, möglichst gesorgt werde, darauf werden Wir fortdauernden Bedacht nehmen.

§. 37.
Verbesserung der Waisenversorgung.

Die von den Kammern gebetene Prüfung der auf die Waisenversorgung Bezug habenden Anstalten und Verordnungen, werden Wir unverzüglich befehlen, die allenfalls nöthigen und jetzt schon ausführbaren Verbesserungen anordnen, und dabei den Bemerkungen derselben jede geeignete Rücksicht widmen.