unzehliger Menge edler guter Fische weit beruffen. Die Eger hat allda ein zimlichen tieffen / doch so gar engen Graben / daß ein steine Brucken / nur eines einigen Schwibbogens darüber geschlossen / denselben zusammenhält. Uber dem Städtlein Weistatt / so etwann deß Abts von Waldsassen / jetzt Brandeburgisch / ligt ein alt Schloß / ein wenig von der Eger / Waldstein genannt / etwann der Edelleuth von Sparneck / jetzt auch Brandeburgisch. Unter gemeldtem Städtlein nimbt die Eger in sich den Puckenbach. Und dieses auß dem Bruschio. Ein geschriebene uns zukommene Verzeichnuß sagt / daß die Burggraffen zu Nürnberg Anno 1348. Weissenstatt / und Rudolffstein / umb 2200. Pfund Heller erkaufft / welche zuvor dem Closter Waldsassen zugehört hätten. Es ist Weissenstatt jetzt ein Marggräffisch Culmbachisch Ampt.
Ein Marckt an der Rednitz / davon die drey viertheil dem Spital zu Nürnberg / mit aller Herrlichkeit und Rechten gehörig seyn. Als Anno 1635. den 10. Januar. etliche Käyserliche Völcker vom Nürnbergischen Closter Engethal / da sie Nachtquartier gesucht / durch der Stadt Leuthe allda abgetrieben worden / so hat sie darauff der Nürnbergische Commendant zu Altorff / Major Salle / allhie zu Wendelstein überfallen / sie zertrennt / viel derselben niedergehauen / und unterschiedliche Gefangene bekommen.
Allda sich An. 1632. der König in Schweden befunden / wie in einer Relation stehet. Habe sonst keinen Bericht von diesem Ort.
Ein der Stadt Rotenburg gehöriges Dorff; davon der Wernitz-Fluß / der im Flecken Francken entspringt / und von dannen hieher laufft / oder vielleicht das Dorff von dem Fluß den Namen führet. Es stehet in einer geschriebenen Verzeichnuß / daß die Burggraffen zu Nürnberg ein Wernitz von denen von Orlamund umb. 40. Marck Silbers erkaufft haben. Selbiger Ort aber / wie wir berichtet werden / heisset nicht Wernitz / sondern Zwernitz.
An der Tauber / so allda in den Mayn fällt. Ist ein Stadt und Schloß / den Herren Graffen von Löwenstein / Herren zu Wertheim / Rochenfort / Scharffeneck / und Breyberg; und vor diesem den Grafen von Stolberg / gehörig; so Graff Ludwig von Löwenstein / mit einer Gräffin von Stolberg / die ein Erbin zu dieser Graffschafft gewesen / erheuratet hat. Die alte Graffen von Wertheim seyn / mit Graff Michaeln dem letzten / in dem vorigen seculo abgestorben / und ist die Herrschafft an Graff Ludwigen von Stolberg / und Königstein / und / nach dessen Tode / an seine Tochter-Männer / die Graffen zu Manderschied / und besagten Graffen von Löwenstein / so die Frau Annam gehabt / kommen; von dessen Erbs- und Stammens Pact / in continuatione Itinerarii Germaniae fol. 484. auch von andern dieser Herren Graffen von Löwenstein / zu Wertheim / Herrschafften / und Sachen / ihren Gerechtigkeiten / und dergleichen / und was sich etwann allhie zu Wertheim begeben; Item von ihr der Herren Graffen Herkommen / in dem Itinerario selbsten / fol. 320. und dann von ihrem Antheil an der Vestung Breyberg / unten im Anhang / weitläuffig zu lesen; und darzu zu thun / was der Autor von den Reichs-Vogteyen / am 105. Blat / auß Magero de Advocatia armata; dieser aber auß dem Wertheimischen Gegenbericht contra Würtzburg / schreibet; daß nemblich wolgedachte Herren Graffen zu Wertheim sagen / daß sie in dem Closter Brumbach / als Schutzherren / wann die Abtey ledig stehet / das Recht der Schlüssel haben / mit dieser besitzlichen Gerechtigkeit / daß wann ein Abbt der Ends mit todt abgehet / ein Graff von Wertheimb selbst / oder durch die Seinige / das Closter / die Schlüssel / und auch was dem Abbt zuständig gewesen / in seine Verwahrung genommen / und so lang / biß durch die Conventualen ein anderer Abbt einmüthiglich erwehlt worden / behalten hab. Es ist die Stadt Wertheim (davon die Graffschaft / welche gegen Orient an das Bistumb Würtzburg / gegen Mittag an die Graffschafft Hohenlohe / und die Pfaltz; gegen Abend an den Odenwald; und gegen Mitternacht an den Spessart stosset / (siehe oben den Eingang) den Namen führet / ein wolgelegener guter Ort / da sich die Unterthanen vor diesem wol genehrt; so aber ihren Herren (die insgesampt / allhie / wann sie wollen / wohnen können / als denen mit einander die Güter Vermög obgedachten pacti gentilitii, gehören / von ihnen zu gleichen theilen besessen / und genossen werden)
Matthäus Merian: Topographia Franconiae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1648, Seite 105. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Frankoniae_146.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)