Seite:De Merian Sueviae 060.jpg

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Schloß allhie / darauff der Obervogt wohnet / ligt ausser der Statt auff einem Berglein / vnnd gehet man neben der Blaw / zum Flecken Gerhausen / der zwischen 2. Schlössern / Rucka / vnd Gernhausen / (so auff einem wunderlichen Felsen erbawet / vnd darunter gar förchtige Löcher / vnd Hölen hat) gelegen ist. Anno 1637. ist diese Statt (so erst / nach obgedachtem Kloster / auffkommen / vnd deren Kirchen dem Käyser vnterworffen) von Würtenberg / an Tyrol kommen / als dessen Lehen dieses Ampt / sampt der Clausen Weyler bey der Statt nahend gelegen / ist. Vnd hat solcher Orth in diesem Krieg wol etwas außgestanden; seyn gleichwol die Bürger biß anhero bey jhrer Religion gelassen worden / allein das Exercitium publicum derselben / müssen sie ausserhalb der Statt suchen. Am Rathhauß hat es ein feines Vhrwerck / dessen Wahrzeichen ist / wie sich zween Böcke stossen. Joh. Stumpf. in der Schweitzer Chronick / Magerus de Advocatia armata, Felix Fabri in histor. Suevorum, Crusius in Annal. Suev. Bruschius in Chronolog. Monaster. German. & Acta Publica.

Diese Statt ist Anno 1649. dem Herren Hertzogen zu Würtemberg wider eingeraumt / vnd auch mit der Religion in den alten Stand / sampt dem Closter (dessen Abbt / vom Jahr 1630. Raimundus Remboldus, ein Patricus von Augspurg / vnder dessen gewest ist.) gesetzt worden. Dann der Anno 1648. gemachte General ReichsFriedens-Schluß vermag / daß Blaubeuren / sambt Göppingen / Achalm / vnnd Stauffen / (jedoch mit Vorbehalt deß Hauses Oesterreich / vnnd Würtemberg / an den Herrschafften Blaubeuren / Achalm / vnnd Stauffen / oder HohenStauffen (dahin Göppingen referirt wird /) geführten Rechten / dem Hauß Würtemberg zu restituiren. Vnd ist der Zeit Fürstlich Würtembergischer Ober-Vogt allhie / Juncker Johann Adam Schott / von Pirtzschenstein: VnderVogt aber H. Matthias Hafenreffer J C. hat auch wider einen der Augspurgischen Confession zugethanen Abbt / vnd ein FürstenSchul im Closter. Crusius part. 2. Annal. Suev. lib. 8. cap. 13. sagt / daß der erste Abbt / in dem obgedachten von Anshelmo, vnd seinen beyden Söhnen / Henrico vnd Hugone, den Pfaltzgrafen zu Tübingen / gestifftem Closter / Azelinus, von Theils Anshelmus genant werde so gestorben Anno 1101. deme Otho / vnnd Rudigerus, die Aebbte / succidirt haben; deren der letzte Anno 1122. gestorben: Vnd daß vnder diesen Aebbten das Stättlein seinen Anfang bekommen habe. Er erzehlet auch daselbst / was in dem Closter seiner Zeit denckwürdigs zu sehen gewesen.


Blochingen /

Ist ein Marcktfleck / oder Comopolis, wie Crusius redet / (Bauhinus sagt / ein groß Dorff) im Neckerthal / zwischen Eßlingen vnnd Eberspach / oder zwischen Eßlingen / vnd Kirchheim vnder Teck / von jeder Statt zwo / vnd von Boll bey drey viertel Stundt / auch eine Stundt von Hochdorff / vnd auff der Landstrassen am Necker / gelegen: So Theils Blockingen / nennen: Wie dann der fünff vnd viertzigste Bischoff von Augspurg / Marquardus, ein Freyherr von Blokingen von Theils genandt / vnnd gesagt wirdt / daß / nach seinem Todte / solche Herrschafft an die Grafen von Würtemberg kommen / vnnd der Vogtey Stutgart einverleibt worden sey. Crusius schreibet parte tertia libro quarto capite duodecimo, daß vmbs Jahr 1341. die Freyherren von Blochingen / nicht gar weit von der Statt Eßlingen gelebt; auß denen Marquardus / zugenandt Neidling / gewesen / welcher endtlich Patriarch zu Aglar / oder Aquileia worden; vnnd entweder Anno 1378. oder 1381. gestorben; nach dessen Todte diese Herrschafft an das Hauß Würtemberg gelangt sey: Wiewol er hernach libro paralip. rerum Suevicarum sagt / daß Anno 1331. Johannes Freyherr von Blochingen / der Statt Eßlingen / sein Schloß Blochingen / vnnd alles was dazu gehörig / vmb achthundert Pfundt Heller / verkaufft habe. Hat viel Weinwachs allda.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_060.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)