Seite:De Thalia Band2 Heft8 071.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Zweiter Band welcher das V. bis VIII. Heft enthält

darauf zu antworten. Nachdem sie dieses gethan, erlaubte man ihnen, Defensoren und Prokuratoren anzunehmen, denen freier Zutritt zu ihnen verstattet wurde. Da sie des Verbrechens der beleidigten Majestät angeklagt waren, so war es keinem ihrer Freunde erlaubt, sie zu sehen. Graf Egmont bediente sich eines Herrn von Landas und einiger geschickten Rechtsgelehrten aus Brüssel.

Ihr erster Schritt war, gegen das Gericht zu protestiren, das über sie sprechen sollte, da sie als Ritter des goldnen Vließes nur von dem König selbst, als dem Großmeister dieses Ordens, gerichtet werden könnten. Aber diese Protestation wurde verworfen, und darauf gedrungen, daß sie ihre Zeugen vorbringen sollten, widrigenfalls man in contumaciam gegen sie fortfahren würde. Egmont hatte auf 82 Punkte mit den befriedigendsten Gründen geantwortet; auch der Graf von Hoorn beantwortete seine Anklage Punkt für Punkt. Klagschrift und Rechtfertigung sind noch vorhanden; jedes unbefangne Tribunal würde sie auf eine solche Vertheidigung frei gesprochen haben. Der Fiskal drang auf ihre Zeugnisse, und Herzog Alba ließ wiederholte Dekrete an sie ergehen, damit zu eilen. Sie zögerten von einer Woche zur andern, indem sie ihre Protestationen gegen die Unrechtmäßigkeit des Gerichts erneuerten.

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Zweiter Band welcher das V. bis VIII. Heft enthält. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1788–1789, Seite 71. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Thalia_Band2_Heft8_071.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)