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Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Zweiter Band welcher das V. bis VIII. Heft enthält

Alba wies sie zurück, indem er erklärte, daß sie in dem jetzigen Falle keine Kraft hätten. „Die Verbrechen, deren man die Grafen beschuldige, seien in Angelegenheiten der niederländischen Provinzen begangen, und er, der Herzog, von dem Könige über alle niederländische Angelegenheiten zum alleinigen Richter gesezt.

Vier Monate hatte man dem Fiskal zu seiner Klagschrift eingeräumt, und fünfe wurden den beiden Grafen zu ihrer Vertheidigung gegeben. Aber anstatt Zeit und Mühe durch Herbeischaffung ihrer Zeugnisse, die ihnen wenig genüzt haben würden, zu verlieren, verloren sie sie lieber durch Protestationen gegen ihre Richter, die ihnen noch weniger nüzten. Durch jene hätten sie doch wahrscheinlich das lezte Urtheil verzögert, und in der Zeit, die sie dadurch gewannen, hätten die kräftigen Verwendungen ihrer Freunde vielleicht doch noch von Wirkung seyn können; durch ihr hartnäckiges Beharren auf Verwerfung des Gerichts gaben sie dem Herzog die Gelegeneheit an die Hand, den Proceß zu verkürzen. Nach Ablauf des lezten äußersten Termins, am 1sten Junius 1568, erklärte sie der Rath der Zwölfe für schuldig, und am 4ten dieses Monats folgte das lezte Urtheil gegen sie.

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Zweiter Band welcher das V. bis VIII. Heft enthält. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1788–1789, Seite 73. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Thalia_Band2_Heft8_073.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)