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Nicht weit von Reiffenberg erheben sich die Trümmer der Burg Hattstein. Schon im Jahr 1379 mußte „wegen der Übergriffe und Missethat, die aus der Festen Hatzstein und darin geschehen“ die Burg von den Städten Mainz, Frankfurt, Friedberg und mehreren Reichsfürsten „von Landfriedens wegen“ belagert werden. Sie wurde erobert und die Hattsteiner verpflichteten sich, ihre Erben und Nachkommen, daß „aus Hattstein oder darin, auf Straßen, auf Wasser oder auf Lande kein geistlicher Mann, Pilgrim, Kaufmannschaft, Juden noch andere unschädliche Leute nimmer sollen angegriffen oder geschädiget werden“. Wer dagegen handelt, soll „damit treulos, ehrlos, meineidig und in des Reichs Acht sein“. Allein die Ritter setzten sich über alle Verträge und Landfrieden weg, versuchten fortan in Fehden ihr Heil, und kein Jahr verging mit ihnen in Ruhe. Aus der Burg Hattstein wurden ungescheut |
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/012&oldid=1334242 (Version vom 7.11.2010)