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Zweiter Abschnitt.
Die Verfolgung.
Auch die ältesten deutschen Rechtsbücher, der Sachsenspiegel und der Schwabenspiegel, setzten auf die Zauberei den Feuertod. Die Volksmeinung hielt für unzweifelhaft, daß durch zauberische Mittel andern Menschen Schaden an Leben, Gesundheit, Hab und Gut zugefügt werden, Verbrechen, welche um so strafbarer erschienen, als sie, ähnlich wie die Vergiftung, mit Leichtigkeit und in |
Empfohlene Zitierweise:
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882. Seite 116. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/114&oldid=884597 (Version vom 23.10.2009)