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Sechster Abschnitt.
Geständnis. Hinrichtung.
Die Hauptpunkte, über welche man die Angeschuldigte befragte, waren: Wo und von wem sie die Zauberei erlernt, wie lange sie dieselbe getrieben, und wen sie selbst darin unterrichtet hatte; wann sie sich dem Teufel verschrieben und ob sie dabei dem christlichen Glauben abgesagt und vom Teufel getauft worden wäre; wann und wie sie zu den Hexenversammlungen gefahren und wen sie da gesehen; von wem sie ihre Salben und Kräuter empfangen; wann |
Empfohlene Zitierweise:
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882. Seite 174. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/172&oldid=884608 (Version vom 23.10.2009)