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Wilhelm Hauff: W. Hauffs Werke

einer Ware und gedrucktem Buch ist – einer Fälschung schuldig gemacht: Denn durch den Titel „Memoiren des Satan“ und die Anpreisung des Buches wurde der Lesewelt fälschlich vorgespiegelt, daß das Buch ausdrücklich von dem unter dem Namen Satan bekannten k. persischen Geheimen Hofrat Teufel verfaßt sei, was beim Verkauf des Werkes verursachte, daß es schneller und in größerer Quantität abging, als wenn das Büchlein unter dem Namen des Herrn ....f, so dem Publiko noch gar nicht bekannt ist, erschienen wäre, und wodurch die, so es kauften, in ihrer schönen Erwartung, ein echtes Werk des Teufels in Händen zu haben, schnöde betrogen wurden.

4) Wenn der Herr Dr. ....f, um sich zu entschuldigen, dagegen einwendet, daß der Name Satan in Deutschland nur ein angenommener sei, worauf der Teufel, wie man ihn gewöhnlich nennt, keinen Anspruch zu machen habe, so bemerken wir Kriminalleute von Klein-Justheim sehr richtig, daß sich ....f auf den Gebrauch jenes angenommenen, übrigens bekanntermaßen den Teufel sehr wohl bezeichnenden Namen nicht beschränkt, sondern in dem Werke selbst überall durchblicken läßt, namentlich in der Einleitung, daß der Verfasser derjenige Teufel oder Satan sei, welcher dem Publiko, besonders dem Frauenzimmer, wie auch denen Gelehrten durch frühere Opera, z. B. die „Elixiere des Teufels“ et cetera rühmlichst bekannt ist, wodurch wohl ebenfalls niemand anders gemeint ist als der Geheime Hofrat Teufel.

5) Man muß lachen über die Behauptung des Inkulpaten, daß das in Frage stehende Opusculum, wie auch nicht destoweniger seine Anzeige eigentlich eine Satire auf den Teufel und jegliche Teufelei jetziger Zeit sei! Denn diese Entschuldigung wird durch den Inhalt der Schrift selbst widerlegt; ja, jeder Leser von Vernunft muß das auch wohl eher für eine etwas geringe Nachäffung der Teufeleien, als für – eine Satire auf dieselbe erkennen. Wäre aber auch, was wir Juristen nicht einzusehen vermögen, das Werk dennoch eine Satire, so ist durchaus kein günstiger Umstand für ....f zu ziehen, weil derjenige Käufer, der etwas echtes, vom Teufel Verfaßtes kaufen wollte, erst nach dem Kauf entdecken konnte, daß er betrogen sei.

[337] 6) Außer der völlig rechtswidrigen Täuschung der Lesewelt, Leihbibliotheken et cetera, ist in der vorliegenden Defraudation auch ein Verbrechen gegen den begangen, dessen Name oder Firma mißbraucht worden; nämlich, und spezialiter gegen den Geheimen Hofrat Teufel, welcher sowohl als Gelehrter und Schriftsteller, als von wegen des Honorars seiner übrigen Schriften, sehr dabei interessiert ist, daß nicht das Geschreibsel anderer als von ihm niedergeschrieben, wie auch erdacht, angezeigt und verkauft werde.

7) Wenn endlich der Angeklagte behauptet, daß er das Buch arglos herausgegeben, ohne das Klein-Justheimer Recht hierüber zu kennen, daß ihn auch bei der Fälschung durchaus keine gewinnsüchtigen Absichten geleitet hätten, so ist uns dies gleichgültig und haben nicht darauf Rücksicht zu nehmen, denn Fälschung ist Fälschung, sei es, ob man englische Teppiche nachahmt und als echt verkauft, oder Bücher schreibt unter falschem Namen; ist alles nur verkäufliche Ware und kann den Begriff des Vergehens nicht ändern, weil immer noch die Täuschung und Anschmierung der Käufer restiert und zwar ebenfalls nichts destominder auch alsdann, wenn die Memoiren des Satan gleichen Wert mit den übrigen Büchern des Teufels hätten (was wir Klein-Justheimer übrigens bezweifeln, da jener Geheimer Hofrat ist), weil dem Ebengedachten schon durch das Unterschieben eines fremden Machwerkes unter seinem Namen ein Schaden in juridischem Sinne sein thut.

Es ist daher, wie man gethan hat, erkannt worden u. s. w. u. s. w.

(Gez.) Präsident und Räte des Kriminalgerichtes zu Klein-Justheim.

Hast du, geneigter Leser, nie die berühmten Nürnberger Gliedermänner gesehen, so, kunstreich aus Holz geschnitzelt, ihre Gliedlein nach jedem Druck bewegen? Hast du wohl selbst in deiner Jugend mit solchen Männern gespielt und allerlei Kurzweil mit ihnen getrieben und probiert, ob es nicht schöner wäre, wenn er z. B. das Gesicht im Nacken trüge und den Rücken hinunterschaue,

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Hauff: W. Hauffs Werke. Bibliographisches Institut, Leipzig, Wien 1891–1909, Seite 336–337. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Wilhelm_Hauff_Bd_2_170.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)