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hert sachen und handlungen sag, wiewol er sich mertails der ursach vom cammergericht gethon und verfüegt, damit er in seinem grosen alter etwas ruhe haben und seinen studiis und historiis obligen mecht, nochdann« etc. (IV, 96, 31 ff.); »nachgendts (ist er) eintweders bei seinen bawleuten gewest, denen zugesehen, oder aber mit seinen historiis umbgangen« (IV, 98, 37 ff.); »Was zeit im aber über den baw und das gebett bevor, das hat er von jugendt uf alles den studiis und historien zugeaignet, darin er sich in lesen und erfarnus allerhandt antiquiteten also geipt, das im kainer seines standts oder herkomens gemeß bei seinen zeiten gleich sein mögen. Das bezeugen die büecher, so er von den geschlechtern beschriben, das bezeugen die geburtstapulae und linien, dergleichen die büecher, so er von dem erzstift Menz zusamen getragen, in welchen büechern nit allain des erzstifts sachen, sonder auch seine zwelf suffraganienbischtumb beschriben« (IV, 105, 15 ff.). Es springt von selbst in die augen, daß nicht Wilhelm Wernher, wie Ruckgaber sagt, diese worte von sich, sondern ein anderer über ihn geschrieben hat, welcher andere ihm sogar ausdrücklich mit »ich« entgegensteht. Der erste beweis Ruckgabers, daß graf Wilhelm Wernher mehrmals von sich in der ersten person spreche, ist ebenso haltlos, weil er zu viel beweisen will. Es sind dem herausgeber bei genauer notiznahme aller auf die verfasserschaft bezüglichen stellen nur fünf aufgefallen, in denen der sprechende, der »ich«, aber erst auf dem wege chronologischer berechnung, auf Wilhelm Wernher bezogen werden kann, nirgends aber tritt dieser mit nennung seines namens als erzählender auf. So dürften die worte: »in meiner jugendt« (I, 88, 31) auf ihn zu beziehen sein, da Friedrich von Zollern 1439, seine frau 1476 starb, Wilhelm Wernher aber 1485 geboren wurde. Sodann dürfte unter dem »ich« in III, 2, 32 der zeit (1533) nach Wilhelm Wernher gemeint sein; ebenso, wenn es (III, 497, 12) heißt: »Ich hab von graf Hainrichen von Lupfen[1] († 1521) gehörte; dann »bei meinen zeiten« (IV, 114, 8) mit bezug auf das s. 114, 33 genannte jahr 1517, wenn man für alle diese stellen in anschlag bringt, daß die zwei persönlichkeiten, um deren autorschaft es sich noch handeln kann, erst später geboren wurden, die eine im jahre 1519, die andere wahrscheinlich nach 1519, da sie erst im jahre 1600 oder 1601 starb. Unzweifelhaft ist dagegen unter dem »ich« in II, 580, 40 Wilhelm Wernher zu verstehen, da unmittelbar vorher von ihm die rede war. Daß Ruckgaber zu viel aus diesen stellen schließt, dürfte zur genüge durch die folgenden erwiesen sein, aus welchen, wie aus den bereits oben angeführten, unzweideutig hervorgeht, daß Wilhelm Wernher sie nicht geschrieben haben kann. Von ihm


  1. Wilhelm Wernher war sein schwiegersohn.
Empfohlene Zitierweise:
Froben Christoph von Zimmern: Zimmerische Chronik. Band IV. Herausgegeben von Karl August Barack. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg, Tübingen 1882, Seite 326. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Zimmerische_Chronik_4_326.jpg&oldid=- (Version vom 12.4.2018)