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15.

Inzwischen berieten der Vorsitzende, Beisitzer, Schöffen und Staatsanwalt. Der Verteidiger redete im vergitterten Warteraum der Angeklagten auf seinen störrischen Klienten ein. Heise hörte ihn kaum. Er grübelte nur verbohrt über Erfolg oder Fiasko seines Auftritts.

Der Präsident erwog: der Würde des Gerichts war Genüge geschehen, die Disziplin des Zuschauerraums war gewahrt, die Drohung ausgeführt worden. Das feine Publikum, das gegen den Stachel seiner Sitzungspolizei gelöckt hatte, war entfernt worden, war zornig abgefahren, würde nicht wiederkehren. Es schien nicht ratsam, die Verhandlung mit diesem Monomanen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen. Es war gut, wenn das Volk sah, was hier vorging, wie dieser „Held von Berlin“ sich vor Gericht aufführte.

„Ein sonderbarer Heiliger,“ erwog der Vertreter der Anklage. „Wo alles so klar zu seinen Gunsten liegt!“

Die allgemeine Stimmung ging dahin, jedenfalls nicht hinter verschlossenen Türen zu verhandeln. Bei diesem rabiaten Niederdeutschen war noch manche Überraschung zu gewärtigen. Lieber die breiteste Öffentlichkeit zum Zeugen der Vorgänge heranziehen. Dieser Prozess hatte in Berlin und im ganzen Lande zu heftige Teilnahme erregt. Ausschluss der Öffentlichkeit mit immerhin fraglicher Verankerung im Gesetz konnte die Revision begründen. Auch konnte es als ein Ohnmachtszeugnis des Vorsitzenden

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Alfred Schirokauer: Der Held von Berlin. Typoskript, Berlin o. J., Seite 177. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Held_von_Berlin.pdf/178&oldid=- (Version vom 15.12.2022)