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Seite:Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl.pdf/168

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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

die Wittenberger Concordie vollständig und förmlich zu Grab getragen.

 Das war sie bis zum Abschluss des consensus Tigurinus noch nicht. Luther zwar hatte schon von 1544 an sie aufgegeben, aber dafür hatte man auch Schweizerischer und oberdeutscher Seits ihm vorgeworfen, dass er damit zu voreilig gewesen. Bucer hatte fortgefahren, den Schein festzuhalten, als ob er und die oberdeutschen Städte der Concordie gemäss lehrten, und auch in der Schweiz hatte es nicht an solchen gefehlt, welche meinten, man könne wenigstens noch zu einer Einigung gelangen, wenn sie auch noch nicht wirklich erzielt sei. Jetzt aber, von der Zeit an, wo alle Reformirten in dem consensus Tigurinus sich einigten, wurde von diesen allen die Concordie als abgethan betrachtet.

 Während man also bis dahin, noch in gewissen Kreisen wenigstens, sich in der Hoffnung einer wirklichen Einigung wiegte, hatte man sie jetzt aufgegeben, und einen Gegensatz, wenn auch, wie man annahm, einen geringeren als der war, welcher zwischen der Lehre Luthers und der Zwinglis war, anerkannt.

 Und es ist merkwürdig, dass zu derselben Zeit auch von anderer Seite her der Bruch mit der Wittenberger Concordie vollzogen wurde.

 Es geschah das in England von Peter Martyr, einem Theologen, der 5 Jahre lang der Kirche Strassburgs gedient und sich dort im Anschluss an Bucer zur Concordie bekannt hatte.[1]

 Peter Martyr war in Oxford von den papistisch Gesinnten zu einer Disputation über das Abendmahl gedrängt worden: denn diese hatten Anstoss an den Aeusserungen über das heilige Abendmahl genommen, welche er in seinen Vorlesungen über den ersten Corintherbrief gethan hatte. In dieser Disputation (gehalten vom 28. Mai 1549 an) hatte er drei Thesen gestellt, in der ersten sich gegen die Transsubstantiationslehre erklärt, die zweite lautete dahin: corpus et sanguis Christi non est carnaliter aut corporaliter in pane et vino, nec ut alii dicunt, sub speciebus panis et vini. Die dritte: corpus et sanguis Christi


  1. Planck II, 2. p. 12. Anm. 14.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 144. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/168&oldid=- (Version vom 1.10.2017)