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Das Märchen der Geheimlehre vom Blutgenusse der Juden ist übrigens noch viel älter als der Exrabbiner Moldawo, der im 18. Jahrhundert gelebt haben soll, und der Trienter Prozeß, der im 15. Jahrhundert sich abgewickelt hat, denn schon Apion von Alexandrien, ein Zeitgenosse der Apostel, erzählt, wie der jüdische Geschichtschreiber Flavius Josephus uns berichtet: „ Es ist ein geheimes, nur mündlich überliefertes Gesetz der Juden, daß alljährlich zur bestimmten Zeit ein Grieche geschlachtet wird. Das geschieht in einem Walde, und wenn der Mensch daselbst unter feierlichen Gebräuchen geschlachtet worden ist, dann werden die Eingeweide desselben von den an dem Opfer teilnehmenden genossen, indem sie dabei den Schwur ewiger Feindschaft gegen die Griechen erneuern.“ (C. Ap. II. 8.) Wie schön paßt das alles zusammen, und wer möchte leugnen, daß es nach diesem zweitausendjährigen Glauben wirklich eine jüdische Geheimlehre giebt, nach welcher, um den Blutdurst der Juden zu stillen, in der vorchristlichen Zeit Griechen geschlachtet wurden, und in der christlichen Zeit Christen geschlachtet werden! Aber dennoch wird die Sache in einem ganz anderen Lichte erscheinen, wenn wir die Zeugen und Zeugnisse für diese Geheimlehre einer raschen Würdigung unterziehen. |
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/7&oldid=1753853 (Version vom 16.01.2012)