Seite:Der wahre Gesichtspunkt, aus welchem die Streitigkeiten über die Landeshoheit in vermischten Ländern in Teutschland zu beurtheilen sind.pdf/29

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daß er den geschlossenen Verträgen im Herzen feind ist, weil ihm durch dieselben vieles an Sporteln entgehet, die ihm ehemahls von den Parteyen, oft auch an ihrer Stelle von der fürstlichen Cammer gezahlt werden mußten.


§. 19.

 Die Erklärung, welche Ihro Königl. Majestät in Preußen im Angesicht des ganzen Reichs gethan haben, ist aber der vollkommenste Bürge, daß Allerhöchstdieselben an diesen Vorfällen keinen Gefallen haben, und weit entfernet seyen, mehr Rechte in Ausübung bringen zu wollen, als der bisherige Besitzstand Allerhöchstdenselben zuspricht. Und so können die Fürsten und Stände des Fränkischen Kreises auf die Zukunft eine beruhigende Hoffnung schöpfen.


§.20.

 Freylich muß man aber, wenn man unparteyisch seyn will, offenherzig gestehen, daß die so erstaunlich vermischte Beschaffenheit des Fränkischen Kreises an sich nicht viel empfehlendes hat; – daß die Obrigkeiten an Ausübung ihrer Rechte dadurch vielfältig gehindert werden; – daß manche gute Anstalt unterbleiben muß, weil sie überall Schwierigkeiten findet; – und daß der Stoff zu Mißhelligkeiten