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Beratung der Beamten strebte die Regierung sie mehr den Landesverhältnissen anzupassen. Zur Regelung dieser wichtigen Materien erging im Jahre 1899 eine Kaiserliche Verordnung, die den Reichskanzler ermächtigte, Wohnplätze zu kommunalen Verbänden zu vereinigen, und Ende 1903 eine Reichskanzlerverfügung, nach der bei jedem Gouvernement ein Gouvernementsrat mit beratender Stimme aus Beamten und Einwohnern zu bilden war.

In Ostafrika wurde unverzüglich eine sich über den größten Teil des Landes erstreckende Kommunalverwaltung eingeführt. An der Spitze der Verwaltung der Kommunalverbände, denen der größte Teil der lokalen Verwaltung, wie Wegebau, Hebung der Wirtschaftsverhältnisse des Bezirks, Wasserversorgung, Armen- und Krankenpflege für Eingeborene pp., übertragen wurde, stand der jeweilige Bezirksamtmann nebst 3–5 vom Gouverneur ernannten Bezirkseingesessenen. Nach und nach wurden in sämtlichen Kolonien Gouvernementsräte ins Leben gerufen; in verschiedenen wurden in analoger Weise Bezirksräte zur Beratung der Bezirksverwalter eingerichtet. Nur in Südwestafrika erlitt die Einberufung des Gouvernementsrats infolge der Unruhen einen Aufschub. In Duala und Kribi schlossen sich außerdem die Kaufleute zu Handelskammern zusammen. Es wurden aber auch die Eingeborenen zur Mitwirkung herangezogen, vor allem als Mitglieder von Steuerkommissionen; denn es waren inzwischen mit gutem Erfolge in beiden Kolonien Hütten- und Gewerbesteuern eingeführt worden, die den doppelten Zweck der Hebung der Finanzen und der Vermehrung der Eingeborenen-Produktion verfolgten.

Neben der eigentlichen Missionierung lag, wie in der vorhergehenden, so auch in dieser Entwickelungsperiode die Unterweisung der Eingeborenen hauptsächlich in den Händen der Missionsgesellschaften beider Konfessionen. Indessen waren inzwischen in den drei tropischen Schutzgebieten und in Samoa neben den Missionsschulen Regierungsschulen errichtet worden, mit denen, ebenso wie bei jenen, zum Teil Handwerkerschulen verbunden waren. Nur in Neuguinea und Südwestafrika überließ man den Unterricht ganz den Missionen.

Zunehmendes Interesse für die wirtschaftliche Entwickelung.

Auf wirtschaftlichem Gebiet setzte das kolonialwirtschaftliche Komitee seine gegen Ende der vorigen Periode begonnene Wirksamkeit tatkräftig fort, indem es in Wort und Schrift die Schaffung volkswirtschaftlich wichtiger Produkte und Rohstoffe in den Vordergrund stellte und auf die immer größer werdende Gefahr der Abhängigkeit unseres Baumwollhandels und unserer Textilindustrie von Amerika hinwies. Es betätigte sich aber auch praktisch in den Kolonien, indem es in Ostafrika Baumwollkulturversuche an verschiedenen küstennahen Plätzen mit ägyptischer Baumwolle machte und Weiße und Eingeborene zum Baumwollbau anregte, während es in Togo die dort heimische Eingeborenenkultur durch Belehrung und Anleitung zu heben suchte. Es richtete zu diesem Zweck eine Baumwollinspektion ein, deren Mitglieder während der Pflanz- und Erntezeit die Kolonie bereisten und die Eingeborenen belehrten. Auch auf anderen Gebieten

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 427. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/443&oldid=- (Version vom 12.12.2020)