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Die Nahrungsmittelindustrie
Von Prof. Dr. K. von Buchka, Geh. Oberregierungsrat im Reichsschatzamt, Berlin


Einleitung.

Auch die Nahrungsmittelgewerbe, soweit sie nicht bereits bei den landwirtschaftlichen technischen Gewerben berücksichtigt wurden, haben in den letzten 25 Jahren eine bedeutungsvolle Entwicklung genommen, sowohl in technischer wie in wirtschaftlicher Hinsicht. Zu ihnen gehören vor allem die Gewerbe, welche sich mit der Zubereitung und Herstellung von Fleisch und Fleischwaren, von pflanzlichen Fetten und Ölen, sowie auch von gehärteten Fetten, von Mehl und Backwaren, Kakao und Schokolade, auch von koffeïnfreiem Kaffee und Kaffeeersatzstoffen, von Essig und Gewürzen, sowie von Wein und von Mineralwässern beschäftigen.

Auf ihre Entwicklung haben im allgemeinen auch alle diejenigen äußeren Umstände einen Einfluß ausgeübt, die in den letzten 25 Jahren für die Entwickelung der landwirtschaftlichen technischen Gewerbe von Einfluß gewesen sind, namentlich die erhebliche Vermehrung der Bevölkerung, die Vervollkommnung der technischen Hilfsmittel, soweit diese für die betreffenden Gewerbe eine besondere Bedeutung besitzen, wie z. B. bei der Kakao- und Schokoladefabrikation, die Fortschritte der chemischen wissenschaftlichen Forschung und die Nahrungsmittel- und Zollgesetzgebung.

Im einzelnen machten sich diese Einflüsse in verschieden starkem Maße geltend. Trotz vieler Schwierigkeiten aber, die zu überwinden waren, haben diese Gewerbe es im allgemeinen verstanden, die Hindernisse aus dem Wege zu räumen und sich zu wirtschaftlich bedeutungsvollen Gewerbszweigen zu entwickeln.

In allerengster Weise hängt die bedeutende Entwickelung der Nahrungsmittelindustrie in den letzten 25 Jahren mit der weiteren Ausgestaltung der Nahrungsmittelgesetzgebung und der Nahrungsmittelüberwachung, sowie mit den Fortschritten der wissenschaftlichen Forschung auf den Gebieten der Nahrungs- und Genußmittel zusammen.

Nahrungsmittelgesetz.

Zwar war das Nahrungsmittelgesetz, das auch heute noch gilt, bereits im Jahre 1879 erlassen. Aber man hatte damals bereits eine weitere Ausgestaltung der für den Verkehr mit Nahrungsmitteln nötigen gesetzgeberischen Maßnahmen vorgesehen. Diese weitere Entwickelung begann mit dem Jahre 1887, und sie hat sich bis auf den heutigen Tag weiter fortgesetzt. Dieser überaus wichtige Werdegang der neueren Nahrungsmittelgesetzgebung fällt also der Hauptsache nach in die Zeit der letzten 25 Jahre.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 631. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/194&oldid=- (Version vom 20.8.2021)