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stellte, so daß in Karlsruhe im Herbst 1893 ein sechsklassiges Mädchengymnasium gegründet werden konnte. Zur selben Zeit wurden in Leipzig Gymnasialkurse für Frauen eröffnet und die Berliner Kurse nach dem gymnasialen Lehrplan umgestaltet. Ostern 1896 bestanden sechs Schülerinnen dieser Kurse die Reifeprüfung an einem Berliner Gymnasium, zu der sie mit besonderer Genehmigung des Ministers in derselben Weise wie männliche Extraneer zugelassen worden waren.

Preußische Neuordnung 1894.

Das langsame, doch schließlich nicht versagte Entgegenkommen, mit dem die preußische Regierung das Abiturientenexamen als ein an sich mögliches Ziel weiblicher Ausbildung anerkannt hatte, blieb zunächst noch ohne Einfluß auf die allgemeinen Verhältnisse. Im Mai 1894 erging endlich die langersehnte, vielbesprochene Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens. Aber der Lehrplan, den sie brachte, tat keinen Schritt vorwärts auf jenes Ziel hin; ja, er schien sogar von der Ausführung des Planes zurückzuweichen, den zwei Jahrzehnte vorher die Weimarer Versammlung aufgestellt hatte. Denn statt des zehnjährigen Kursus, der gefordert war und sich an vielen Orten, zumal im Westen der Monarchie, schon eingebürgert hatte, setzte der Minister wieder einen neunjährigen fest, gestattete nur da, wo man an zehn Jahre gewöhnt war, daß es dabei sein Bewenden behalte; im übrigen empfahl er, wahlfreie Lehrkurse, zur Fortbildung der Mädchen nach ihrem Abgang, den Schulen anzugliedern. Immerhin war dem Verlangen der beteiligten Kreise nach bestimmteren, einheitlichen Vorschriften jetzt nachgegeben. Und einen Keim zu weiterer Entwicklung enthielt die neue Ordnung doch: stärkere Beteiligung der Lehrerinnen an dem Unterrichte der oberen Klassen wurde als erwünscht bezeichnet, und um dafür tüchtige Kräfte zu gewinnen, eine besondere „wissenschaftliche Prüfung“ eingeführt.

Die „Oberlehrerinnen“-Prüfung.

Diese Prüfung war in zwei Gegenständen abzulegen und hatte den Zweck, die Befähigung für eine Anstellung als „Oberlehrerin“ und für die Leitung einer vollentwickelten höheren Mädchenschule festzustellen; in den revidierten Bestimmungen von 1900 kam dazu noch eine allgemeine Prüfung in Philosophie. Bewerben durften sich nur solche Lehrerinnen, die mindestens fünf Jahre im praktischen Beruf gestanden hatten. Um ihnen Gelegenheit zum Studium zu geben, diente in Berlin das – seit 1868 bestehende – Viktoria-Lyzeum; in Göttingen, Königsberg, Bonn, Münster und Breslau richtete man im Laufe der Jahre Fortbildungskurse ein, Vorträge und Übungen, die teils von Schulmännern, teils von Universitätslehrern abgehalten wurden. Einsichtige städtische Patronate gingen gern darauf ein, bewährte und begabte Lehrerinnen zum Zweck dieser höheren Ausbildung zu beurlauben. Mit Eifer wurde gearbeitet und den in der Prüfung gestellten Anforderungen meist in recht erfreulicher, oft in glänzender Weise entsprochen. Durch die so ausgebildeten „Oberlehrerinnen“ wurde eine Vertretung wissenschaftlicher Fächer durch Frauen als ein eigenartiges Element des Unterrichts an höheren Mädchenschulen mehr und mehr begründet.

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 1089. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/652&oldid=- (Version vom 31.7.2018)