Seite:Die Amtssprache.pdf/160

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
sich ergeben, folgen, erwachsen, entstehen, sich herleiten, entspringen. Aus A resultiert B = A bewirkt B („wirkt“ B – so BLR. 1113, ebenso Luthers Katechismus, 4. Hauptst., 2).
Resümee Zusammenfassung, Überblick, (gedrängte) Übersicht, Schlußvortrag, Schlußbelehrung, Rechtsbelehrung (des Schwurgerichtsvorsitzenden).
Reszindierung, Reszission Anfechtung, (Wieder)aufhebung, Vernichtung, Nichtigkeitserklärung, Ungiltigerklärung [SZ. 132], Umstoßung, Auflösung, „Dahinfallen“ [SO. 180], Rückfall, z. B. der Schenkung [BLR. 951].
retablieren wiederherstellen, wiedereinrichten. Retablissement Wiederherstellung, Wiedereinrichtung, Wiederaufbau.
Retardat Versäumnis, Verzug; Rückstand.
Retent(um), Retent-Piece, Retent-Schedul Absendungsblatt, Merkblatt, Nachweis(blatt), Fehlblatt, Leg(e)blatt, Legebogen [bad.], Wahrzettel [hess.], Versendungs-Beleg; zurückbehaltenes Stück. retenta copia vidimata unter – bei – Rückbehaltung beglaubigter Abschrift, ret. cop. vid. u. R. b. A. Retentionsrecht (Zu)rück(be)haltungsrecht, Einbehaltungsrecht [verschafft i. d. Schweiz „Fahrnispfand“ – SZ. 895, 898 u. vor 884]. retinieren zurückbehalten, einbehalten.
Retirade Abort, Abtritt, Austritt, Bedürfnisort, -anstalt, Bequemlichkeit, Hier!, Dort! [Ä. W.] Heimlichkeit. Vgl. Pissoir.
Retorsion Erwiderung, Unrechtserwiderung, (Wieder)vergeltung; Gegenmaßregel, Gegenschritt. Retorsionszoll Gegenzoll, Kampfzoll; Trutzzoll, Strafzoll.
Retour-, retour Rück-, zurück. Retourbillett Rückfahrkarte, Rückkarte, Hinher-Karte. Retourbrief unbestellbarer Brief, Rückbrief, zurückgekommener Brief. Retourrechnung Ersatzrechnung [Wechselrecht].
retradieren zurückgeben, rückerstatten, zurückstellen [ÖZ. 560].
Retrakt Näherrecht, Einstandsrecht [BLR. 1701 aa] Abtrieb, Vorkaufsrecht, Nachbarrecht; [ä. Wörter]: Losung, Erblosung, Ganerbenrecht, Marklosung, Teillosung, Gespilderecht, Beispruch, Gedinglosung [bad.]; Zurückziehung, Rückzug.
retrodatieren s. antedatieren. retrotrahieren zurück(be)ziehen. retrovendendo, pactum de Rückkaufvertrag. Retrozession Rückabtretung, Rückübertragung.

    hauptsächlich doch zum Ausdruck zu kommen hat, was der Entscheidungswille des Gerichts ist; die dabei allerdings unterstellte Nötigung durch das Gesetz („konnte nicht“) wird besser wiedergegeben durch: „dem Begehren usw. konnte nicht stattgegeben, entsprochen, gewillfahrt werden“ u. dgl. Die Partei oder ein Unbeteiligter aber mögen über das Urteil berichten: Das Rechtsmittel hat (leider) keinen Erfolg gehabt.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 152. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/160&oldid=- (Version vom 24.6.2017)