Seite:Die Behandlung der Kolonisten in der Provinz St. Paulo in Brasilien und deren Erhebung gegen ihre Bedrucker.pdf/51

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man z. B. die Passagiere des Schiffes „Kronprinz Ernst August“ im Juni 1855 erfreute. Etwas mehr bekommen dann aber die Kolonisten zu merken, wenn sie nach ihrer Landung in einem großen, theils vom Hafen, theils von Mauern und Gebäuden mit verriegelten und durch Polizeidiener bewachten Thüren umgebenen Hofe sich eingeschlossen sehen, wenn sie verschiedene Herren mit Herrn Vergueiro in der den Kolonisten unverständlichen portugiesischen Sprache verhandeln hören, und wenn es dann, nachdem die Schuld der in Frage stehenden Kolonisten (ihr reduziertes Reisegeld und das Kommissionsgeld) ausbezahlt oder sicher gestellt wurde, auf gut Deutsch heißt: Jetzt geht Ihr mit Herrn N. (der den betreffenden Kolonisten vom Hause Vergueiro gekauft hat) nach seiner Kolonie Z.! wenn sie auf diese Weise inne werden, daß sie nicht viel anders als verkauft sind. Und zu diesem kömmt es bei allen verschuldeten Kolonisten, soferne das Haus Vergueiro dieselben auf seinen eigenen Kolonieen, deren es nur 2 hat, nicht selbst braucht, oder nicht selber zu behalten beschlossen hat. Kömmt da etwa ein armer für seine zahlreiche Familie besorgter Hausvater und bittet Herrn Vergueiro mit thränenden Augen um Gottes willen, er möchte ihn doch auf seine eigene Kolonie Ybicaba nehmen und ihn nicht an den ihm schon genannten, durch Andere als ungesund und schlecht geschilderten Ort, z. B. Ubatuba, schicken: so kann er gefragt werden: „Habt Ihr Eure Schuld bezahlt?“ und wenn er ein „Nein“ als Antwort geben muß, so kann er den schrecklichen Ausspruch hören: „So geht zum Teufel! Ihr müßt aber dahin!“ – – Ich selbst war bei keinem derartigen Auftritte zugegen; aber ein sehr glaubwürdiger Augen- und Ohrenzeuge, den ich aus Schonung für ihn nicht nenne, erzählte mir eine solche Begebenheit.

Bei den Kolonisten, die mit mir im Frühling 1855 auf dem oben genannten Schiffe nach Santos segelten, fand eine solche Verhandlung oder Verkaufung schon in jenem Hofe nicht statt; wir erfuhren erst später, wie der Art. 10 unseres Kontraktes zu verstehen sei.