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einen kurzen Bericht, legte die Registratur in Orginali bei und die Folge davon war, daß der Stadtrath Abfällige Bescheidung des Stadtraths zu Oelsnitz.zu Oelsnitz durch eine fürstl. Verordnung vom 26. Juli 1698 mit seinem Anbringen und Einreden förmlich ab- und zur Ruhe verwiesen ward.

§. 16.

Um diese Zeit fing man auch wieder an, an das von Alters her gerühmte und von Italienern, Wahlen genannt, und anderen Glücksrittern getriebene Goldsuchen zu denken und Herzog Moritz Wilhelm, um alle verborgenen Schätze seines Landes aufzusuchen, ließ einen Goldwäscher von Schwarza, Hannß Hanß Weniger, Goldwäscher aus Schwarza kommt ins Voigtland.Weniger genannt, kommen, den er zu diesem Behufe ins Voigtland sandte. Welchen Erfolg dieser Auftrag und Versuch gehabt habe, finden wir nicht verzeichnet, allein aus dem in den Acten darüber sich findenden Stillschweigen zu schließen, so scheint der Erfolg den Erwartungen nicht entsprochen zu haben[1].

Einen andern Beweis seines Fleißes und seiner Thätigkeit legte der neue Perlensucher dadurch ab, daß er bei dem Amte Voigtsberg zur Anzeige brachte, der
  1. Der Perlensucher hatte um diese Zeit angezeigt, daß der Leubethaer Mühlgraben sich besonders zur Perlenzucht eigne und der Müller sei auch erbötig, denselben zu diesem Zwecke verwenden zu lassen, wenn ihm dafür eine „Ergötzlichkeit“ zu Theil würde. Der Herzog war damit einverstanden und unter dem 28. December 1699 erschien ein hochfürstl. Befehl, durch welchen der Amtmann angewiesen ward, dieß dem Müller kund zu thun und ihn deshalb besonders in Pflicht zu nehmen.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 136. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/144&oldid=- (Version vom 18.8.2016)