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Untersuchung dieses Frevels anordnete, sondern auch den Amtmann beauftragte, die Perlensucher zu besserer und sorgfältigerer Aufsicht über die ihrer Fürsorge anvertrauten Perlengewässer zu führen. Bei dem deshalb Die Perlenfischer werden ernstlich erinnert, ihres Berufes sorgfältig zu warten. geschehenen Vorhalt betheuerten die Perlensucher, daß sie „ihre Reviere fleißig in obacht nähmen, selbe aber wären weitläufig und hätten in umfang 12 Meilen in sich, daß sie also nicht allen orthen sein könnten.“ Als die Muscheln ihnen vorgelegt worden, erklärten sie, selbige wären nicht edel noch Perlen darinnen gewesen“, worauf sie nach nochmaliger Anermahnung zu fleißiger Aufsicht wieder entlassen worden. Am folgenden Tage visitirten sie die um Adorf gelegenenen Perlengewässer, fanden aber nichts Verdächtiges und konnten auch nicht in Erfahrung bringen, ob jemand sich an den Perlenmuscheln vergriffen habe. Dabei wendeten sie sich an den in Adorf befehligenden Capitain, der ihnen die Versicherung gab, daß er bei seinen Soldaten zu Vermeidung fernerer solcher Frevel die nöthigen Vorkehrungen treffen werde. Klagen der Perlenfischer über lose Reden und gröbliche Ausfälle, die sie bei Wartung ihres Amtes zu erdulden hätten. Als sie am 11. Juni 1701 diese Meldung im Amte Voigtsberg zu Protokoll gaben, bemerkten sie sogleich, daß, „wenn durch ein scharfes Strafpräceptum nicht eins oder das andere abgestellet würde, so könnten sie nicht mehr fortkommen; sie müßten viele lose reden von denen Leuthen einnehmen, wenn sie eins oder das andere und was irgend zu erinnern, erinnerten.“ – Am besten meinten sie, würde dieser Zweck erreicht werden, wenn bei Leibes- und Lebensstrafe verboten würde, daß niemand, wer es auch sei, sich an den Muscheln vergreifen, noch weniger aus dem Wasser nehmen dürfe; wenn den Müllern aufgegeben würde, bei Vermeidung harter Strafe sich nicht zu weigern, die Wehre zu öffnen, wann die Perlensucher ihre Wasser untersuchen wollten; wenn ferner den Amts- und Adeligen Unterthanen untersagt würde, in dem Elsterstrom oder in den einfließenden Bächen die Wasserrisse ohne

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Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/146&oldid=- (Version vom 18.8.2016)