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4. October 1680 an die an Perlengewässer grenzenden Gerichte und Ortschaften, an die von Adel auf dem Lande[1], an die Räthe in den Städten zu Oelsnitz,
- ↑ Auf diesem Patente findet man auch das erste Mal den von Müffling auf Lauterbach erwähnt, was darin unstreitig seinen Grund hatte, daß in dem Triebelbach, der auch durch die Grundstücke dieses Guts mit fließt, die Perlenmuscheln waren entdeckt worden. Auch scheint das darauf hinzudeuten, daß an den von Neidtbergk auf Bösenbrunn, der mit der Lehn als Schriftsasse dem Churhause Sachsen zugethan und hörig war, auf Veranlassung des Herzog Moritz der Amtsschösser, weil er ihm nicht gerade zu wie den andern Amtssassen befehlen könnte, ein besonderes Schreiben erließ, in welchem er denselben im Namen des Herzogs ersuchte, das Ausschreiben in seinen Gerichten zu publiciren. Dasselbe lautete:
An
Hr. Adam Ullrichen von Neidtbergk.
Hochedelgebohrner,
hierbey überschicke ich patente und Anschläge Wegens des Perlenfangs in dem Elsterstrohm vndt Bächen, vndt ersuche Crafft des ergangenen Hochfürstl. Gnädigsten Befehls vndt subsidiarischer Gemäßheit Herrn Gevattern hiermit, er wolle solche in seine Gericht zue Planschwitz, Dobeneck vndt Stein den sämmtlichen Unterthanen nicht nur publiciren, sondern auch hernach an gewöhnliche Stelle öffentlich anschlagen lassen.
Vndt weil bei Ihrer Hochfürstl. Durchl. Anwesenheit deroselben durch den Perlensucher heuer berichtet vndt angezeiget worden, welchergestalt er befunden, daß in dem Bache, so Vnter der Fuchsmühle gegen vndt durch Bösenbrunn vndt so fort zwischen Tribel[WS 1] vndt Machwitz in die Elster fällt, gar viele Muscheln vndt Schneckentröglein hier wahren mit gewalt eröffnet, [92] zerschlagen vndt zu schanden gemachet worden; So haben Ihre Durchl. mihr mündlich gnädigst befohlen, bei dem Herrn Gevatter insonderheit zu erinnern, daß Er bey seinen Vnterthanen vndt den Kuhhirten, so Vielleicht solches avs muthwillen gethan, desto schärfer Verboth ergehen lassen, auch nach den thätern in geheimb zu fragen vndt wenn solche Vor auswärtige, zu gehöriger Bestraffung anzeigen vndt solchergestalt nichts, was diesem Ihre Fürstl. Durchl. zuständigen hohen Regale zu nachtheil vndt abbruch geschehen könnte, verstatten wolle. Welches Ich dem Herrn Gevatter also hinterbringen sollen von Meines Hochgeehrten Herrn Gnaden, dero
Voigtsberg, den 4. October 1650.
G.
Anmerkungen (Wikisource)
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