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1881

Art. 18. Gegenwärtiger Vertrag soll beiderseits znr Allerhöchsten Rat.steatiou vorgelegt und die Auswechslung der Rausieauons-Urkuuden iuuerhalb vier Wochen in München vorgenommen werden.

Zu Urkunde dessen haben die beiderseiugen Bevollmächtigten gegen wärtigen Vertrag in zwei gleichlantenden Anssertigungen nnter Beidrnckung ihres Jnsiegels nnterzeichnet.

So geschehen München den 21. April Eintansend achthnndert sechs und fünfzig.

^L. S.^ Graf Appouyi. m. p.

(L. S.^) Freiherr v. der Pfordten. m. p. Geschlossen zu München am 21. April 1856, in den beiderseitigen Rati-

sieirungen ausgewechselt ebendaselbss am 23. Mai 1856. .^a^efetz-Bk. f. d. K.r.ferth.nn ^errenh f. d. J. 185^. St. ^vI. Nr. 1oo. S. 327.

^. Bekanntmachung der Königlichen Generaldirektion der Verkehrs- Anstalten vom 28. Angnst 1858 - Bestimmungen für die ^er- fonen-, Reifegepäck-, Leichen-, Eanipagen- und Thiere-Besörderung bei sämmtlichen im deutschen Eisenbahn-Vereine bestndlichen Eisen- bahn-Verwaltungem

Die Vorschristen für die Personen-, Reisegepäck-, Leichen^ Eanipagen- und Thiere-Vesörderung wnrden von der vorjährigen Generalversammlung des de.uscheu Eiseubahu-Vereius zu Triest einer Revisiou uuterworseu.

Nachdem die ueue Redaktiou von sämmtlicheu im deutscheu Eisenbahn -Vereine befindlichen Eisenbahn- Verwaltungen die auseuige Genehmige erhalten hat, so wird das nene revidirte Re- glement mit den hierin vorbehaltenen besonderen Bestimmungen für den inländischen Verkehr versehen, mit höchster Genehmigung nnter dem Be- merken nachstehend verössentlicht, daß dasselbe sosort in Krast tritt und daß die bisherigen Reglements -Bestimmungen gleichzeitig ihre Gültigkeit verlieren.

München den 26. Angnst 1858.

General -Direktion der Königlichen Verkehrs -Anstalten. Freiherr von Brück.

Bestimmn ngen

für die

Personen-, Reisegepäck-, Leichen-, Eanipagen- und Thiere-Besörderung aus den königlich bayerischen Eisenbahnen. Jeder, der die köuigl. bayerischen Eise bahnen znr Besörderung von Personen oder Sachen benützt, nnterwirft sich hierdnrch den nachstehenden

Bestimmungen.

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 639. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/1083&oldid=- (Version vom 31.7.2018)