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V. Einweisnug Sr. Majestät des Königs von Bayern in das Fürsten- thnm Schwarzenberg.^) München den 8. September 18D8.

Die königlich bayerische, fürstlich Schwarzenbergische provisorische Regierung dahier bringt andurch zu Jedermanns Kenntniß die nachsolgene den drei Aktenstücke, vermittelst welcher znsolge der rheinische Buudesaete vom 12. Juli d. Jrs. die volle Sonveränetät über das Fürsteuthum Schwarzenberg und alle dessen Zugehörden, Namens Seiuer Majestät des Kaisers der Frauzosen und Königs von Jtalien an Seine königliche Majestät von Bayern überwiesen, und von Allerhöchstdero hieher verorde netem Comrmssario snbdologato hente den 25. September 1806 in Besitz genommen worden ist.

1.

Jm ^anpt.^nartier zu München den 8. September 18C8. Große Armee.

Nro.

Fririon, Iuspoctour anxHovnoss Generalkommissär Seiner Maje- ^tät des Kaisers und Königs Napoleon znr Uebergabe der an Seine Königliche Majestät von Bayern übergegangenen Ländern e den Herren Regierungsmitgliedern des Fürstentums Schwarzenberg.

Meiue Herrenl

Durch den rheinischen Bnndesvertrag vom 12. Juli d. Js. kommt das Fürsteuthum Schwarzenberg nnter die Sonverainetät Sr. Majestät des Königs von Bayern. Von Sr. Majestät dem^ Kaiser und König Napoleon znr Uebergabe an Se. Majestät den König von Bayern beauf- tragt, mache ich Jhnen den Akt bekannt,. welcher diese Uebergabe enthält.

Obrigkeiten und Einwohner des Fürstenthnms Schwatzenberg und seiner Dezendenzen l Sie sind nun von dem Eid der Trene an Jhre alte Kons.tltntwn entbnnden. Von nun an sind Sie diese Trene Jhrem nenen Sonverain schuldig und gegen Se. Majestät den König von Bayern sollen Sie nun und werden Sie, ich bin dessen überzeugt, diese Anhänglichkeit hegen. Die beständige Sorgsalt Sr. Majestät für das Wohlergehen Jhrer Unterthanen ist Jhnen ein sicherer Bürge für den Eiser, mit dem Dieselbe für Jhr Glück wachen werden.

Jch empfehle Jhnen, meine Herren, Jhre Untergeordneten auf der Stelle von dem Uebergabs-Protokoll, das ich Jhnen hier übermache, in Kenntniß zu setzen und ihm alle jene Pnblizität zu geben, welche seine Wichtigkeit ersordert. Belieben Sie mir den Empsang zu melden und

^) ^.ne ^rowk.^ne ader die Einn^eisung der ^ar^enthawer Dettingen und ^ohen- kohe, der ^rasi^aft Kas.tek nlld der .^errs^aften ^iefentheid und ^hndnr.^ Speckfeld

stnd wörtnch gtei...yt.lntend nlu den.. anstehenden.

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/446&oldid=- (Version vom 31.7.2018)