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3^. Bekanntmachung, den XV.lIL Zusatz-^Arukel zur Rheinschist- sahrts-Convention betreffend.

Staatsminisierium des Königlichen Hauses und des Aenßern.

Nachdem der durch die Bevollmächtigte der sämmtlichen Rheimffer- . staateu uuterm 17. September 1844 vereiubarte XVlIl. Zusatzartikel zur Rheiuschiffsahrts-Eouveutiou vom 31. März 1831 die allerhöchste Geueh- migung Seiuer Majestät des Köuigs erhalteu hat. und daraushiu die Hiuterlegung der sämmtlicheu Ratisieatious-Urkuudeu ersolgt ist, so wird derselbe zur allgemeiueu Keuutuiß und Beobachtung mu dem Beisügen hiermit veröffentlicht, daß gemäß der am Schlnsse desselbeu getroffeueu Bestimmungen der Vollzng dieses Artikels mit dem 30. Tage des uächst- kommeudeu Mouats Juli eiuzutreteu hat.

XVI1L Supplemeutar-Artikel zur allgemeiueu Schiffsahrts -Eouveutiou vom 31. März 1831, die Aus- übung der Dampsschiffsahrt auf dem Rheiue betreffeud.

Der Artikel 52 der Uebereiukuust vom 31. März 1831 wird in Au- sehung der Dampsschiffe hierdurch ausgehoben und stau desselbeu, sowohl hiusichtlich derjeuigen Dampsschiffe, welche den Rheiu bereits befahren, als auch hiusichtlich derjeuigen, welche dieseu Strom künftig befahren wollen, Nachstehendes sestgesetzt:

1^. 1. Znm Erwerbe des Rechts aus dem Rheiue, von demjenigen Pnnkte an, wo dieser Strom schiffbar wird, bis ins Meer, und aus dem Meere bis an den gedachten Puukt, die Schiffsahrt mit Dampsschiffe nnter den Bestimmungen und Begünstigungen jener Uebereinknnst anszn- üben, bedars es nur des, in Gemäßheit des vierten Titels der Ueherein- knnst ansgestellten Patentes für die Schiffssührer, und außerdem für die Uuternehmer der, die Art des Dampfschiffsahrts-Betriebes (^. 2) bezeich- neten Eoueessiou desjeuigen Userstaates, in welchem die Dampfschifffahrts- Gesellschaft (Soeietät, anonyme Auien-Gesellschast) ihre Sitz hat, oder welchem, salls die Schifffahrt von eiuem Eiuzelueu uuteruommeu wird, dieser augehört.

1^. 2. Nur die im ^. 1 bezeichueteu Bediugungen stud behuss der Erlangung der Besuguiß zur Dampsschiffsahrt zu ersülleu, es mag diese Schiffsahrt von einem Einzelnen, oder einer Gesellschast, mit Einem Schiffe oder mit mehreren Schiffen betrieben werden, es mögen die Dampsschiffe, deren Maschinen und soustiges Znbehör in einem Rheinnserstaate, oder anderswo verferugt sein, es 1uögen dl^s persoueu nebst ihrem Gepäcke und ihren Wagen, oder blos Waareu, oder persoueu und Waareu besör- dert oder, sei es mit oder ohne gleichzeitige Besörderung von Personen

und Waaren oder von persoueu oder Waare auf de Dampfschiffe,

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 306. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/750&oldid=- (Version vom 31.7.2018)